13.02.2024

Rechnung vom Rechtsanwalt nach vier Jahren für erbrachte Leistung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395178 Antworten

    Annela
    Gast

    Wann muss ein Rechtsanwalt spätestens seine Rechnung für erbrachte “Sonstige Leistungen” stellen? Es heißt 6 Monate nachdem die sonstigen Leistungen abgeschlossen wurden. Nun bekomme ich eine Rechnung vom RA mit Datum 06.02.2024 für eine Leistung, die am 03.06.2019 angeschlossen wurde. Muss ich die Rechnung noch bezahlen?

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