Liebe Sara,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die ausführliche Sachverhaltsdarstellung. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Situation mit Carsale24 und dem geplatzten Autoverkauf unangenehm und frustrierend für Sie ist. Lassen Sie uns den Fall gemeinsam Schritt für Schritt durchgehen und juristisch einordnen.
1. Die rechtliche Ausgangslage
Grundsätzlich gilt bei einem Autoverkauf über eine Plattform wie Carsale24:
- Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn sich Käufer und Verkäufer über die wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere den Preis und den Zustand des Fahrzeugs, einig sind.
- Nach dem Zustandekommen eines verbindlichen Kaufvertrags ist der Käufer rechtlich verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen und zu bezahlen, es sei denn, es liegen Gründe für einen Rücktritt oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung o.ä. vor.
Wenn der Käufer also das Auto nicht angenommen hat, obwohl keine erheblichen, verschwiegenen Mängel am Fahrzeug vorlagen, handelt es sich wahrscheinlich um eine Vertragsverletzung seinerseits.
2. Die Rolle von Carsale24 und die Gebühr
Carsale24 ist eine Vermittlungsplattform. In deren AGB wird häufig geregelt, dass bei erfolgreichen Vermittlungen – also wenn ein Kaufvertrag zustande kommt – eine Vermittlungsgebühr fällig wird. Das bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch zahlen müssen, wenn der Käufer abspringt, obwohl Sie als Verkäufer korrekt gehandelt haben.
Hier kommt es darauf an:
- Ob laut AGB die Vermittlungsgebühr auch dann fällig wird, wenn der Käufer den Kaufvertrag grundlos nicht erfüllt.
- Ob Ihnen ein Fehler oder eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist – was laut Ihrer Beschreibung gerade nicht der Fall ist.
3. Vorgehensweise und rechtliche Schritte
Da Sie sich bereits gegenüber Carsale24 gewehrt haben, inklusive Vorlage eines Werkstattnachweises, sollten Sie nun wie folgt weiter vorgehen:
- Fordern Sie Carsale24 schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung auf, die Forderung zu begründen und Ihnen sämtliche Vertragsgrundlagen zu übermitteln (insbesondere Auszug aus den AGB, auf die sich die Gebührenforderung stützt).
- Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Klärung und stellen Sie klar, dass Sie die Forderung für unbegründet halten und ihr ausdrücklich widersprechen.
- Verlangen Sie, dass die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro bis zur Klärung unterlassen wird. Sollte dies dennoch geschehen, behalten Sie sich rechtliche Schritte vor.
Wichtig: Sobald ein Inkassounternehmen involviert ist, kann zusätzlicher Druck entstehen. Die gute Nachricht ist aber: Solange die Forderung nicht berechtigt ist, müssen Sie sie auch nicht bezahlen – erst recht nicht die Inkassogebühren.
4. Beispiel aus der Praxis
Ein ähnlicher Fall wurde vor einem Amtsgericht verhandelt, bei dem ein Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen wollte, nachdem er das Auto reserviert hatte. Hier entschied das Gericht, dass allein die Vermittlung noch keine Gebührspflicht des Verkäufers auslöst, wenn der Käufer abspringt und dem Verkäufer kein Verschulden vorzuwerfen ist (AG München, Urteil v. 16.06.2017 – 171 C 9735/16). Auch wenn solche Urteile nicht 1:1 auf jeden Fall übertragbar sind, zeigt es eine klare Tendenz: Ein Rücktritt des Käufers begründet nicht automatisch die Zahlungspflicht durch den Verkäufer.
5. Empfehlung
Da es sich um eine vertragliche Auseinandersetzung handelt und Sie einer konkreten finanziellen Forderung ausgesetzt sind, empfehle ich Ihnen dringend, einen Anwalt für Vertragsrecht oder Zivilrecht einzuschalten. Ein Anwalt kann prüfen:
- Ob die Gebühr rechtmäßig ist,
- ob eine Anfechtung oder Rücktritt durch den Käufer überhaupt zulässig war,
- und ob Sie gegebenenfalls Schadenersatz oder Vertragsstrafe geltend machen können.
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Alternativ steht Ihnen auch die Deutsche Rechtsanwaltshotline zur schnellen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Anwaltsteam
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website: http://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de.