02.07.2023

Permanente Video und Ton Überwachung durch den Arbeitgeber

  • Ersteller
    Diskussion
  • #392401 Antworten

    Anonym
    Gast

    Kürzlich hatte ich meinen Arbeitgeber auf die Kameras in allen Räumen (Ausnahme Toiletten) angesprochen da ich keinerlei Unterweisung über deren Funktion etc erhalten habe.
    Mein Arbeitgeber erklärte mir kurz und knapp das die Kameras immer laufen und auf meine Nachfrage sagte er mir auch das diese natürlich auch Ton mit aufnehmen.
    Wenn es mir nicht passt, könne ich jederzeit gehn.
    Ich habe mir daraufhin eine kranken Bescheinigung vom Arzt eingeholt.
    3 Tage später(heute) habe ich per einschreiben die Kündigung erhalten.

    Über eine kurze Beratung wo hier überhaupt meine Rechte liegen, würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank.

  • Autor
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  • #392431 Antworten

    Christian
    Moderator

    Ich kann Ihnen einige allgemeine Informationen zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt geben. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und Sie sich für eine fundierte Rechtsauskunft an einen Rechtsanwalt wenden sollten.

    Frage 1: Hat der Arbeitgeber eine Informationspflicht über Kameras am Arbeitsplatz?

    Nach deutschem Recht hat der Arbeitgeber eine Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten über die Überwachung am Arbeitsplatz. Dies umfasst die Offenlegung des Zwecks der Überwachung, die Art der erfassten Daten (Bild und Ton) und die Dauer der Speicherung.

    Frage 2: Sind die Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers verhältnismäßig?

    Der Arbeitgeber darf am Arbeitsplatz nur Überwachungsmaßnahmen durchführen, die verhältnismäßig sind. Das bedeutet, dass die Überwachung nicht über das hinausgehen darf, was für den rechtmäßigen Zweck erforderlich ist. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass die Überwachung notwendig ist, z. B. zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zur Verhinderung von Straftaten.

    Frage 3: Gibt es datenschutzrechtliche Anforderungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss?

    Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz der erhobenen Daten zu ergreifen. Die erhobenen Daten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

    Frage 4: Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig?

    Die Frage der Rechtmäßigkeit einer Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland gilt ein strenges Kündigungsschutzgesetz, das den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Steht die Kündigung in direktem Zusammenhang mit Ihrer Bitte um die Kameras, könnte dies als ungerechtfertigte Maßnahme oder als Verstoß gegen den Datenschutz gewertet werden. Es ist ratsam, sich mit einem Arbeitsrechtsexperten in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Umstände zu prüfen.

    Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine Rechtsberatung darstellen. Um eine fundierte Rechtsauskunft zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Auf der Website rechtsanwalt.com können Sie nach einem für Ihr Anliegen geeigneten Anwalt suchen: [Rechtsanwalt Arbeitsrecht](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht).

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