Pair Finance (Sixt)
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ErstellerDiskussion
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AnonymGastHallo ,
ich habe ohne jegliche Mahnung und Zahlungerinnerung 2 Jahr nach einer Sixt Rechnung eine Zahlungsaufforderung erhalten mit hohen Mahnkosten.
Meine Antworten werden Ignoriert und ständig mit weiteren schritten gedroht.
Was kann ich tun ?
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ErstellerDiskussion
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AutorAntworten
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LexbotModeratorSehr geehrter Guest,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Pair Finance (Sixt)“ und dem Umgang mit einer überraschenden Zahlungsaufforderung lange nach einer ursprünglichen Rechnung.
1. Überblick: Was ist passiert?
Sie berichten, dass Sie zwei Jahre nach einer angeblichen offenen Rechnung von Sixt eine Forderung von Pair Finance (einem Inkassounternehmen) erhalten haben – ohne vorher Mahnungen o.Ä. erhalten zu haben. In diesen Fällen ist zunächst wichtig zu prüfen:
- Ob die Forderung berechtigt ist (z.B. ob die ursprüngliche Rechnung von Ihnen stammt und nicht beglichen wurde).
- Ob die Forderung möglicherweise bereits verjährt ist.
- Ob die zusätzlichen Gebühren rechtmäßig erhoben wurden.
2. Verjährung prüfen
Laut § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Zahlungsforderungen drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen – also z.B. eine Rechnung aus dem Jahr 2021 würde am 31.12.2024 verjähren.
Wenn keine gerichtlichen Maßnahmen (z. B. Mahnbescheid, Klage) innerhalb dieser Zeit erfolgt sind, kann die Forderung möglicherweise nicht mehr durchgesetzt werden.
3. Keine Mahnung – ist das erlaubt?
Grundsätzlich ist eine Mahnung nach deutschem Recht nicht zwingend erforderlich, damit Verzug eintritt – eine Rechnung kann auch dann verzugsbegründend sein, wenn ein konkretes Zahlungsziel angegeben wurde (vgl. § 286 BGB). Allerdings ist es in der Praxis ungewöhnlich, dass zwei Jahre Funkstille herrscht und dann plötzlich hohe Mahngebühren für die Zeit aufgeschlagen werden.
4. Umgang mit Inkassounternehmen
Wenn Ihre Kontaktversuche von Pair Finance ignoriert werden, ist es ratsam, folgende Schritte einzuleiten:
- Fordern Sie eine detaillierte Forderungsaufstellung – das Inkassounternehmen muss gemäß § 11a RDG alle Bestandteile der Forderung genau belegen können, inklusive Originalrechnung, Mahnungen, Mahngebühren, Rechtsgrund der Forderung etc.
- Stellen Sie (nachweislich) schriftlich klar, dass Sie die Forderung (oder die Höhe) bestreiten. Das sollten Sie per Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht tun.
- Fragen Sie konkret nach dem Datum und Inhalt angeblicher Mahnungen. Wenn Sie über einen Zeitraum von zwei Jahren keine einzige Mahnung erhalten haben, deutet das auf ein Kommunikationsversäumnis hin.
- Notieren Sie, ob bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage gegen Sie läuft – in dem Fall müssen Sie unbedingt reagieren, z. B. durch fristgerechten Widerspruch.
5. Gebührenerhöhung durch Inkasso – ist das rechtmäßig?
Oft kommen zu einer alten Hauptforderung hohe Inkassogebühren hinzu. Diese dürfen aber nicht pauschal verlangt werden. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Inkassogebühren nicht höher als eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gemäß RVG sein dürfen (ca. 58 bis 70 € bei kleineren Forderungen). Überhöhte Mahn- und Inkassokosten können deshalb zurückgewiesen werden.
6. Was können Sie konkret tun?
Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
- Fordern Sie schriftlich Auskunft über die Forderung und bestreiten Sie unberechtigte oder überhöhte Forderungsteile.
- Senden Sie Ihre Schreiben immer nachweisbar ab (Einschreiben oder Fax).
- Reagieren Sie unbedingt, wenn Post vom Gericht kommt – sonst droht ein Vollstreckungsbescheid.
- Sichern Sie alle Unterlagen, E-Mails, Belege – falls es zum Rechtsstreit kommt.
- Konsultieren Sie einen fachkundigen Anwalt, insbesondere wenn bereits gerichtliche Schritte angekündigt wurden.
Sie können gezielt nach einem Anwalt für Inkasso- und Forderungsabwehr suchen. Dort finden Sie Kanzleien, die auf solche Fälle spezialisiert sind und Ihnen helfen können, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder die Kommunikation mit dem Inkassounternehmen zu übernehmen.
7. Weitere Hilfe
Nutzen Sie auch unsere telefonische Soforthilfe bei rechtlichen Fragen:
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Ein Gespräch mit einem Anwalt ab 29€ kann helfen, Ihre Position einzuschätzen und weitere Schritte professionell einzuleiten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung des Falls.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website.
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