Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Absonderung in Coronazeit
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Diskussion
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Hallo zusammen,
vor ein paar Wochen hatte ich folgenden Brief bei mir im Briefkasten:
https://i.imgur.com/3p7qQwg.jpeg
Kurzum meine Kreisverwaltung sagt ich hätte mich trotz positivem Schnelltest mit Freunden getroffen.
Die Geschichte hat sich wie folgt abgespielt. Ich hab mich am besagten Tag mit Freunden in der Innenstadt getroffen, allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt noch keinen positiven Test.
Ich war schon zweimal gempft. Die zweite Impfung war zwei Tage vorher. Da wir nicht wirklich wussten wie die aktuellen Regeln sind wenn man Kneipen usw betritt haben wir in einem der zahlreichen Teststationen die in der Innenstadt standen einen Test gemacht. Sozusagen als Eintrittskarte.Da wir an dem Abend allerdings nur draußen gesessen waren habe ich diesen Test nie gebraucht, also das Testergebnis nie abgerufen. Das Ergebnis haben wir eh nur auf die E-Mail geschickt bekommen.
Somit bin ich natürlich komplett aus den Wolken gefallen als sich sich Montags drauf das Gesundheitsamt gemeldet hat und die Daten von Leuten wollte mit denen ich Kontakt hatte.
Habe dem Mitarbeiter dann ehrlich erklärt wie die Lage ist (Im Endeffekt wohl ein riesiger Fehler).
Auf meine Nachfrage ob ich nun in Schwierigkeiten komme meinte er es sei kein Problem.Wie auch immer, ich habe am nächsten Tag (20.7.) dann direkt einen PCR Test beim Hausarzt gemacht, der negativ war. Mein Hausarzt meinte dann auch das der Schnelltest wohl wegen der Impfung noch positiv war.
So und jetzt, 2 Jahre danach flattert mir die Ordnungswidrigkeit ins Haus.
Da mein Cousin Anwalt ist habe ich ihn natürlich gleich um Rat gebeten. Der hat mir dann eine Stellungnahme aufgesetzt in der er zunächst um Überprüfung der Verfolgungsverjährung bittet. Zudem beschreibt er die Situation wie ich oben (das ich schon zwei Mal geimpft war und der PCR Test negativ war usw). und regt an das Verfahren einzustellen.
Habe das Ganze dann per E-Mail zur Kreisverwaltung geschickt und letzte Woche kam nun die Antwort:
“Zunächst teile ich Ihnen mit, dass die Verfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist.
Bei einem Höchstbetrag der Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro (§ 73 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 24 IfSG)
beträgt die reguläre Verjährungsfrist drei Jahre (§ 31 Absatz 2 Nummer 1 OWiG).Mit E-Mail vom Testzentrum haben Sie die Mitteilung eines positiven PoC-Testergebnisses (Schnelltest) erhalten und waren daher verpflichtet, sich als positiv getestete Person unmittelbar in Quarantäne zu begeben. Wenn Sie die Bereitschaft zur Testung eingegangen sind, musste auch die Verantwortung übernommen werden, das Ergebnis unverzüglich abzurufen. Sie haben das Ergebnis scheinbar bewusst nicht abgerufen, weil Sie sich im Freien aufgehalten haben sollen. Dies geht meines Erachtens über den Tatbestand der Fahrlässigkeit hinaus.
Laut Gesundheitsamt haben Sie sich zudem erst am 22.07.2021 einer PCR-Testung unterzogen.
Dass dieser Test sechs Tage später (!) negativ ausfiel, bedeutet logischerweise nicht,
dass das positive Ergebnis des Schnelltests vom 16.07.2021 automatisch falsch war.Es bleibt daher bei der Tatsache, dass ein Verstoß gegen die Absonderungsverordnung vorlag.”
Dann bin ich natürlich wieder komplett aus den Wolken gefallen. 25000 Euro Bußgeld?
Soviel kann ich niemals zahlen. Ich bin Student und halte mich mit Minijobs über Wasser.
Zudem verstehe ich nicht warum die Angestellte sagt ich habe erst am 22.7. einen PCR Test gemacht?!Mein Anwalt meinte dann aber direkt dass eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen die Absonderung nur ein Bußgeld von 1000 Euro nach sich ziehen würde. Aber er beschäftigt sich nächste Woche noch intensiver damit.
Die ganze Sache lässt mir keine Ruhe und ich wollte deswegen mal noch eine zweite Meinung hören vielleicht.