28.06.2023

Nötigung Frau Kinderwagen 2 Hunde

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    Anonym
    Gast

    Befahre mit PKW Wirtschaftsweg um Kind von Schule abzuholen. Fahre langsam an Frau mit Kindewagen und 2 Hunden vorbei (Frau sichtlich mit Situation überfortert). Hindert weiteren PKW am vorbeifahren. Parke PKW und warte auf Tochter. Frau will mich zur Rede stellen. Fängt an zu weinen, da eine andere Mutter ihren Hund hier überfahren hat. Mein Kind kommt, Frau schiebt Kinderwagen sehr dicht vor meinen PKW um mich an der Abfahrt zu hindern. Bemerke es rechtzeitig und fordere Frau mehrfach auf Kinderwagen wegzuschieben. Tut sie dann auch und ich konnte fahren. Frau bricht völlig in Tränen aus, wegen dem überfahrenen Hund-nicht wegen mir!
    Heute Polizeibesuch. Frau hat Strafanzeige wegen Nötigung gegen mich gestellt. Angeblich hätte ich Kinderwagen touchiert. Habe bereits online Gegenanzeige wegen Nötigung gegen Unbekannt gestellt. Was nun?

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  • #392434 Antworten

    Christian
    Moderator

    Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich kann Ihnen einige allgemeine Informationen geben. In einer solchen Situation können mehrere Aspekte relevant sein. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und Sie sich für eine fundierte Rechtsauskunft an einen Rechtsanwalt wenden sollten.

    Frage 1: Was ist zu tun, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde?

    Wenn eine Strafanzeige gegen Sie erstattet wurde, ist es wichtig, dass Sie die Vorwürfe ernst nehmen. Sie haben bereits eine Gegenanzeige wegen Nötigung erstattet, um Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Es ist ratsam, Beweise zu sammeln, die Ihre Version der Ereignisse untermauern, z. B. Zeugenaussagen oder Überwachungsvideos, falls vorhanden.

    Frage 2: Wie sollten Sie auf den Besuch der Polizei reagieren?

    Wenn Sie von der Polizei kontaktiert werden, sollten Sie kooperativ sein und alle erforderlichen Informationen geben. Es ist wichtig, ruhig und respektvoll mit den Beamten umzugehen. Sie können Ihre eigene Version der Ereignisse schildern und gegebenenfalls Beweise vorlegen, um Ihre Position zu untermauern. Es ist jedoch ratsam, keine Aussagen zur Sache zu machen, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen.

    Frage 3: Was ist der nächste Schritt?

    Es ist ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie in dieser Angelegenheit rechtlich beraten kann. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Aspekte zu verstehen, Ihre Interessen zu wahren und Sie bei den nächsten Schritten zu unterstützen. Erklären Sie ihm die Situation, legen Sie ihm alle relevanten Informationen und Beweise vor und lassen Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten.

    Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine Rechtsberatung darstellen. Für eine fundierte Rechtsberatung sollten Sie sich an einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Auf der Website rechtsanwalt.com können Sie nach einem geeigneten Anwalt suchen, der Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann: [Anwaltssuche Strafrecht]

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