Nichtauszahlung des Lohns bei Krankheit
-
Diskussion
-
Guten Tag,
ich bin seit über drei Monaten Minijobber in einem Unternehmen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das sich die Fortzahlung des Lohns bei Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz richtet.
Ich bin drei Mal unerwartet erkrankt (ohne Eigenverschulden) und habe deshalb nicht oder nur teilweise zur Arbeit kommen können. Lohn habe ich allerdings nur für die Tage bzw. Stunden bekommen, die ich tatsächlich gearbeitet habe.
Auf Nachfrage hin hieß es das Gesetz gelte nicht in dieser Situation bzw. ich bekomme den Lohn nicht, weil in meinem Vertrag die Arbeitstage nicht klar definiert sind.
Das scheint mir ein wenig aus den Haaren herbeigezogen und fragwürdig, deshalb möchte ich wissen, ob die Lohnverweigerung meines Arbeitgebers rechtens ist oder ob mir eine Nachzahlung zusteht.
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Pascal Anderer