Nicht vorhanden
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Diskussion
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Meine Frau ist über eine Baustellenabsicherung gestürzt auf dem Rückweg von ihrem Minijob.die Polizei hat nach Eingang meiner Bilder eine sofortige “Verschiebung” der Baustellenabsicherung vor Ort veranlasst. Unsere Frage an wen müssen wir uns wenden, sie 1 Woche stationär im UK-Boberg behandelt worden,. Meine Frau wurde an der Unfallstelle norärztlich versorgt, sie erlitt einen Bruch des rechten Handgelenks sowie jeweils einen Bruch von Elle und Speiche rechts. Es handelt sich um einen Wegeunfall somit ist die BG für den Heilungsprozess zuständig. Unsere Frage an wen müssen wir uns bzgl. Schmerzensgeld, vor der OP durchtrennt Ehering und beschädigten Kleidung wenden. Wir haben polizeilichen Aktenzeichen Zeugen eine Streifenwagenbesatzung die bei rot an der Kreuzung standen und die rettungsmaßnshmen eingeleitet haben.
Über einen Rückruf würden wir uns natürlich sehr freuen.Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth und Dirk Gundlach
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