07.03.2023

Nicht richtig tätowiert

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390963 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich haben mir ein Tattoo stechen lassen bei eine Frau von frauenfeld und ich hatte ihr ein Foto gezeigt wie ich es wollte und sie hat eine Skizze gemacht wo wie im Bild aussah. Nachdem sie fertig war bin ich nachhause gegangen weil ich einfach voller Schmerzen war und habs mir nicht angeschaut. Als ich es dann am waschen war habe ich bemerkt das es gar nicht so aus sieht wie ich es ihr gesagt habe. Ich habe sie gefragt ob ich 50% von mein Geld zurück haben könnte aber sie weigert sich und sagt sie kann es mir nur nachbessern, obwohl man es nicht bessern kann zu was ich wollte, oder ein gratis tattoo. Sie sagt sie ist geschützt weil ich ein Blatt unterschrieben haben aber beim Blatt stand nur das ich über 18 bin nichts anderes. Können sie mir helfen?

  • Autor
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  • #391211 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Als Kunde haben Sie das Recht, eine Dienstleistung zu erhalten, die den vereinbarten Anforderungen entspricht. Wenn das Tattoo, das Sie erhalten haben, nicht den Anforderungen entspricht, die Sie mit der Tätowiererin besprochen haben, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

    Es ist wichtig zu klären, ob es ein schriftliches Dokument gibt, in dem die vereinbarten Anforderungen und Bedingungen für die Tätowierung festgehalten sind. Wenn Sie ein solches Dokument unterschrieben haben, ist es wichtig, die genauen Bedingungen und Klauseln in diesem Dokument zu überprüfen, um festzustellen, ob es sich auf Ihre Beschwerde auswirkt.

    Wenn das Dokument keine spezifischen Klauseln enthält, die einen Anspruch auf Entschädigung ausschließen, sollten Sie sich mit der Tätowiererin in Verbindung setzen und ihr mitteilen, dass das Tattoo nicht den mit Ihnen besprochenen Anforderungen entspricht. Sie können ihr auch eine angemessene Entschädigung anbieten, die für Sie akzeptabel ist.

    Wenn die Tätowiererin sich weigert, Ihnen eine angemessene Entschädigung anzubieten, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen auf Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

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