Neuvermietung Hotelzimmer nach Stornierung mit 100% Stornogebühren
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Diskussion
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Ein Hotelzimmer (gebucht für 4 Nächte) wird 1 Tag vor Anreise vom Mieter krankheitsbedingt storniert, er muss den vollen Preis für die 4 Nächte zahlen. Wie ist die Rechtslage, wenn das Hotel das Zimmer weitervermieten kann und sei es für einen Teil des Zeitraums (z.b. 2 der 4 Nächte)? Ist es rechtens, von diesem Zimmer doppelt Einnahmen zu haben oder ist das Hotel erstattungspflichtig ggü dem ersten Mieter, der stornieren musste? Falls ja, wie lautet der Paragraph, auf den sich der Mieter berufen kann?
Danke für jede Info zu dem Thema, Christoph