Nebenkostenabrechnung falsch, zu spät korrigiert
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Diskussion
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Vermieter hat mir am 22.12.2022 die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraums 2021 zukommen lassen, aus der sich eine Rückzahlung i.H.v. 790,31EUR ergab. Die Rückzahlung wurde nicht vorgenommen, sondern im Februar 2023 kam eine korrigierte Abrechnung für 2021 mit deutlich weniger Rückzahlung mit dem Hinweis, dass aufgrund eines „offensichtlichen Fehlers“ die alte Abrechnung trotzdem korrigiert werden könnte, auch wenn die Frist gelaufen sei. Der Fehler war ein falsches Vorzeichen bei den Kosten für die Gebäudereinigung. 1. Für mich war dieser Fehler nicht offensichtlich, eine Rückzahlung kann sich aus verschiedenen Gründen für die Gebäudereinigung ergeben. 2. ist die Korrektur nach Fristablauf m.E. nur dann möglich, wenn der Vermieter den Fehler nicht zu verantworten hat. Bis heute wurde auf den Einspruch nicht reagiert und auch eine Rückzahlung (auch nicht für die Rückzahlung aus der zweiten Abrechnung) fand nicht statt.
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