Im Fall Ihrer Freundin gibt es einige Punkte zu beachten:
1. **Kosten für den Austausch der Schließanlage**: Geht der Schlüssel verloren und gibt es keine Hinweise auf den Aufenthaltsort, ist der Austausch der Schließanlage nicht zwingend erforderlich und der Ersatzanspruch des Vermieters nicht wirksam. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Vermieter immer berechtigt, bei Schlüsselverlust die Kosten für den Austausch der Schließanlage auf den Mieter abzuwälzen, ist unwirksam. Den Vermieter trifft eine Aufklärungspflicht, den Mieter über die finanziellen Folgen zu informieren [\[Quelle 0\]](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/schluesselverlust/).
2. **Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung**: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen ab. Bei der Allianz sind Haftpflichtansprüche Dritter wegen Schäden an fremden, zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen ab der Smart-Linie [\[Quelle 3\]](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/) versichert. Glasschäden gehören jedoch nicht zur Mietsache und sind daher nicht durch die Haftpflichtversicherung des Mieters gedeckt. Sie sind ein Fall für die Hausratversicherung und in vielen Fällen muss zusätzlich zur Hausratversicherung eine Glasversicherung abgeschlossen werden [\[Quelle 3\]](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/).
Da die Schlüsselübergabe noch nicht stattgefunden hat, könnte Ihre Freundin theoretisch noch schnell eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung abschließen. Zu beachten ist jedoch, dass Versicherungen in der Regel eine Wartezeit haben, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Daher kann es sein, dass der Abschluss einer Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreicht, um die anfallenden Kosten zu decken. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen und Wartezeiten bei der gewählten Versicherungsgesellschaft zu erfragen.
Insgesamt hängt die Situation von den genauen Umständen und dem Mietvertrag ab. Es ist ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Freundin ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation kennt und die bestmöglichen Entscheidungen trifft.