05.05.2023

Mitbewohnerin mit Schlüssel abgehauen, jetzt fristlose Kündigung

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    Diskussion
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    Chakrit Hendinger
    Gast

    Fall bei einer Freundin: Die Mitbewohnerin einer Freundin von mir ist abgehauen zusammen mit Wohnungs- und Hauseingangsschlüssel und ist unauffindbar. Beide stehen im Vertrag als Hauptmieter. Die Mitbewohnerin hat von Anfang an nichts zur Miete beigetragen und ist nach ein paar Monaten zusammen mit ihren Schlüsseln abgehauen. Theoretisch bestand aber immer noch für beide das Mietverhältnis. Es entstanden Mietschulden bei meiner Freundin und nun ist die fristlose Ankündigung gekommen. Kann meine Freundin noch schnell eine privat Haftpflicht- und Hausratsversicherung abschließen, damit sie nicht für die entstandenen Kosten der Schlüsselerstellung und Schlossaustausches selbst aufkommen muss oder ist dies schon zu spät? Schlüsselübergabe ist noch nicht erfolgt da sie momentan bei mir untergekommen ist um die Übergabe heraus zu zögern.

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  • #391850 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Im Fall Ihrer Freundin gibt es einige Punkte zu beachten:

    1. **Kosten für den Austausch der Schließanlage**: Geht der Schlüssel verloren und gibt es keine Hinweise auf den Aufenthaltsort, ist der Austausch der Schließanlage nicht zwingend erforderlich und der Ersatzanspruch des Vermieters nicht wirksam. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Vermieter immer berechtigt, bei Schlüsselverlust die Kosten für den Austausch der Schließanlage auf den Mieter abzuwälzen, ist unwirksam. Den Vermieter trifft eine Aufklärungspflicht, den Mieter über die finanziellen Folgen zu informieren [\[Quelle 0\]](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/schluesselverlust/).

    2. **Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung**: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen ab. Bei der Allianz sind Haftpflichtansprüche Dritter wegen Schäden an fremden, zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen ab der Smart-Linie [\[Quelle 3\]](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/) versichert. Glasschäden gehören jedoch nicht zur Mietsache und sind daher nicht durch die Haftpflichtversicherung des Mieters gedeckt. Sie sind ein Fall für die Hausratversicherung und in vielen Fällen muss zusätzlich zur Hausratversicherung eine Glasversicherung abgeschlossen werden [\[Quelle 3\]](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/).

    Da die Schlüsselübergabe noch nicht stattgefunden hat, könnte Ihre Freundin theoretisch noch schnell eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung abschließen. Zu beachten ist jedoch, dass Versicherungen in der Regel eine Wartezeit haben, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Daher kann es sein, dass der Abschluss einer Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreicht, um die anfallenden Kosten zu decken. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen und Wartezeiten bei der gewählten Versicherungsgesellschaft zu erfragen.

    Insgesamt hängt die Situation von den genauen Umständen und dem Mietvertrag ab. Es ist ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Freundin ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation kennt und die bestmöglichen Entscheidungen trifft.

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