05.05.2024

Minijob mit Haupttätigkeit

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395885 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich arbeite zur Zeit 40 Stunden pro Woche und möchte nebenbei einen Minijob von 8 Stunden anfangen.
    Beide Aufträge zusammen ergeben eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden. Manchmal arbeite ich noch 2-3 Stunden zusätzlich freiwillig, um Projekte in meinem Hauptjob abzuschließen. An unserem Arbeitsplatz gibt es eine Kernzeit-Gleitzeitregelung. Die zusätzlichen Stunden, die ich arbeite, werden auf meine Gleitzeit angerechnet. Meine Frage ist, ob meine freiwillige Arbeit auf die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden angerechnet wird oder ob sie separat auf die Gleitzeit angerechnet wird?

    Beispiel: Haupttätigkeit 40 Std./Woche, freiwillige Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit 3 Std./Woche, Minijob 8 Std./Woche,
    insgesamt 51 Wochenstunden

    Ist in diesem Fall alles in Ordnung oder muss ich meine Arbeitszeit reduzieren?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Autor
    Antworten
  • #396132 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden, basierend auf einer Sechs-Tage-Woche. Freiwillige zusätzliche Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen, können auf die Gleitzeit angerechnet werden, sofern die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb des Ausgleichszeitraums die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Es ist wichtig, dass die Gesamtarbeitszeit inklusive der Stunden im Minijob und der freiwilligen zusätzlichen Stunden die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden über einen Ausgleichszeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht übersteigt. Sollten Sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, wäre es ratsam, die Arbeitszeit anzupassen, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Es wird empfohlen, sich mit dem Betriebsrat oder einem Arbeitsrechtsexperten in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Beratung zu erhalten, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.

Antworten auf: Minijob mit Haupttätigkeit
Ihre Informationen:




Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.