22.05.2024

minderjähriger Erbe(uneheliches Kind väterlicher seits) bekommt kein Erbschaftsverzeichnis von der Erbbesitzerin ( Witwe)

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    Diskussion
  • #396070 Antworten

    Anonym
    Gast

    Mein Sohn hat seinen leider vor 2 Jahren verstorbenen Vater beerbt, Zusammen mit der Witwe ( je 1/2 Erbteil). Die Witwe wohnt im zu 1/4 geerbten Haus und verfügt alleine über alle Unterlagen.
    Das 1/4 Haus wurde auf mein Bestreben vom Grundbuchamt eingetragen.
    EIN Konto und Aktiendepot wurde mit meiner Zustimmung aufgelöst und zu 1/2 an meinen Sohn überwiesen.
    Ob es ein gemeinsames Konto gab weiß ich nicht.
    Ein Auto und ein Motorad wurden ohne meine Zustimmung verkauft.
    Eine Betriebsrente und ein Langzeitkonto wurden an die Witwe ausgezahlt – ohne meine Zustimmung oder mein Wissen. Auf Nachfrage beim AG wurde mir mitgeteilt, dass das Teil der Erasse war.
    Verschiedene Dinge von Wert waren noch vorhanden: eine Briefmaken- oder Münzsammlung, Lebensversicherung, diverses hochwertiges Werkzeug und ein selbstgebauter Verkaufsstand über deren Verbleib ich nichts weiß.
    Welches weitere Vorgehen würden sie empfehlen ?
    Könnte hier ein Ergänzungspfleger helfen ?

  • Autor
    Antworten
  • #396119 Antworten

    Christian
    Moderator

    In Erbschaftsangelegenheiten in Deutschland ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. Wenn es kein Testament gibt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Erbfolge, wobei Kinder und Ehepartner in der Regel erben. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten kann ein Ergänzungspfleger bestellt werden, um die Interessen von Minderjährigen oder eingeschränkt geschäftsfähigen Personen zu schützen. Dies könnte in Ihrem Fall hilfreich sein, insbesondere wenn es um die Wahrung der Rechte Ihres Sohnes geht. Es wäre ratsam, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, der Sie über die Möglichkeiten der Einsetzung eines Ergänzungspflegers und die weiteren Schritte informieren kann. Darüber hinaus könnte eine Mediation mit der Witwe in Betracht gezogen werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist auch wichtig, alle relevanten Unterlagen zu sammeln und zu prüfen, ob es ein gemeinsames Konto gab und ob weitere Vermögenswerte existieren, die Teil des Erbes sein könnten. Die genaue Prüfung der Betriebsrente und des Langzeitkontos ist ebenfalls entscheidend, da diese möglicherweise Teil des Nachlasses sind und somit auch Ihrem Sohn zustehen könnten. Letztlich ist es wichtig, dass alle Parteien ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des deutschen Erbrechts verstehen und respektieren.

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