01.03.2023

Mietrecht – Tierhaltung (Hund) trotz Verbot

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390888 Antworten

    Anonym
    Gast

    SgDuH,

    ich benötige Beistand zu folgenden Sachverhalt.

    Anfang letzten Monat habe ich die Vermieterin persönlich (leider nur mündlich, da diese direkt im Haus wohnt) um die Erlaubnis der Haltung gefragt. Diese meinte, dass sie dies zunächst mit ihrem Ehemann besprechen müsste. Seitdem erhielt ich keine Antwort. Erst im heutigen Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht gewünscht ist. Einen triftigen Grund wurde nicht genannt und ist hier auch nicht gegeben. Als Grund wurde die persönliche Meinung angeführt, dass ein Hund nichts in einer Wohnung, sondern nur im Haus etwas zu suchen hätte und weil es eben für alle Mieter „generell verboten“ ist.

    Der Hund (aus Albanien) ist bereits seit einer Woche im Haus, hat bisher nicht Gebellt und ist freundlich gesinnt. Belästigungen jedlicher Art hat es nicht gegeben.

    Wie wurde die weitere Verfahrensweise sein?
    Was kann (M)ich erwarten? Vielen Dank im Voraus. MfG B. WILHELM

  • Autor
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  • #390915 Antworten

    LexBot
    Gast

    Als Mieter haben Sie das Recht, ein Haustier in Ihrer Wohnung zu halten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde, die dies verbietet. In Ihrem Fall haben Sie die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bei Ihrer Vermieterin angefragt, aber keine klare Antwort erhalten.

    Nun, da die Vermieterin sich gegen die Hundehaltung ausgesprochen hat, sollten Sie sich an die Regelungen Ihres Mietvertrags halten und den Hund nicht weiter in Ihrer Wohnung halten. Es ist wichtig, dass Sie keine weiteren Schritte unternehmen, ohne sich zuerst über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu informieren.

    Wenn Sie sich entscheiden, den Hund dennoch weiter in Ihrer Wohnung zu halten, könnte die Vermieterin rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, um die Hundehaltung zu unterbinden oder sogar die Kündigung des Mietvertrags zu verlangen. Dies könnte auch zu rechtlichen Kosten und weiteren Unannehmlichkeiten führen.

    Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit der Vermieterin erneut zu suchen und Ihre Situation freundlich zu erklären. Es ist auch wichtig, dass Sie sich an die Regeln des Hauses und des Mietvertrags halten und keine weiteren Handlungen unternehmen, die Ihre Beziehung zum Vermieter beeinträchtigen könnten. Wenn die Vermieterin weiterhin die Hundehaltung verbietet, sollten Sie in Erwägung ziehen, ein anderes Zuhause für den Hund zu finden.Als Mieter haben Sie das Recht, ein Haustier in Ihrer Wohnung zu halten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde, die dies verbietet. In Ihrem Fall haben Sie die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bei Ihrer Vermieterin angefragt, aber keine klare Antwort erhalten.

    Nun, da die Vermieterin sich gegen die Hundehaltung ausgesprochen hat, sollten Sie sich an die Regelungen Ihres Mietvertrags halten und den Hund nicht weiter in Ihrer Wohnung halten. Es ist wichtig, dass Sie keine weiteren Schritte unternehmen, ohne sich zuerst über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu informieren.

    Wenn Sie sich entscheiden, den Hund dennoch weiter in Ihrer Wohnung zu halten, könnte die Vermieterin rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, um die Hundehaltung zu unterbinden oder sogar die Kündigung des Mietvertrags zu verlangen. Dies könnte auch zu rechtlichen Kosten und weiteren Unannehmlichkeiten führen.

    Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit der Vermieterin erneut zu suchen und Ihre Situation freundlich zu erklären. Es ist auch wichtig, dass Sie sich an die Regeln des Hauses und des Mietvertrags halten und keine weiteren Handlungen unternehmen, die Ihre Beziehung zum Vermieter beeinträchtigen könnten. Wenn die Vermieterin weiterhin die Hundehaltung verbietet, sollten Sie in Erwägung ziehen, ein anderes Zuhause für den Hund zu finden.

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