Als Mieter haben Sie das Recht, ein Haustier in Ihrer Wohnung zu halten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde, die dies verbietet. In Ihrem Fall haben Sie die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bei Ihrer Vermieterin angefragt, aber keine klare Antwort erhalten.
Nun, da die Vermieterin sich gegen die Hundehaltung ausgesprochen hat, sollten Sie sich an die Regelungen Ihres Mietvertrags halten und den Hund nicht weiter in Ihrer Wohnung halten. Es ist wichtig, dass Sie keine weiteren Schritte unternehmen, ohne sich zuerst über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu informieren.
Wenn Sie sich entscheiden, den Hund dennoch weiter in Ihrer Wohnung zu halten, könnte die Vermieterin rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, um die Hundehaltung zu unterbinden oder sogar die Kündigung des Mietvertrags zu verlangen. Dies könnte auch zu rechtlichen Kosten und weiteren Unannehmlichkeiten führen.
Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit der Vermieterin erneut zu suchen und Ihre Situation freundlich zu erklären. Es ist auch wichtig, dass Sie sich an die Regeln des Hauses und des Mietvertrags halten und keine weiteren Handlungen unternehmen, die Ihre Beziehung zum Vermieter beeinträchtigen könnten. Wenn die Vermieterin weiterhin die Hundehaltung verbietet, sollten Sie in Erwägung ziehen, ein anderes Zuhause für den Hund zu finden.Als Mieter haben Sie das Recht, ein Haustier in Ihrer Wohnung zu halten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde, die dies verbietet. In Ihrem Fall haben Sie die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bei Ihrer Vermieterin angefragt, aber keine klare Antwort erhalten.
Nun, da die Vermieterin sich gegen die Hundehaltung ausgesprochen hat, sollten Sie sich an die Regelungen Ihres Mietvertrags halten und den Hund nicht weiter in Ihrer Wohnung halten. Es ist wichtig, dass Sie keine weiteren Schritte unternehmen, ohne sich zuerst über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu informieren.
Wenn Sie sich entscheiden, den Hund dennoch weiter in Ihrer Wohnung zu halten, könnte die Vermieterin rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, um die Hundehaltung zu unterbinden oder sogar die Kündigung des Mietvertrags zu verlangen. Dies könnte auch zu rechtlichen Kosten und weiteren Unannehmlichkeiten führen.
Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit der Vermieterin erneut zu suchen und Ihre Situation freundlich zu erklären. Es ist auch wichtig, dass Sie sich an die Regeln des Hauses und des Mietvertrags halten und keine weiteren Handlungen unternehmen, die Ihre Beziehung zum Vermieter beeinträchtigen könnten. Wenn die Vermieterin weiterhin die Hundehaltung verbietet, sollten Sie in Erwägung ziehen, ein anderes Zuhause für den Hund zu finden.