Mietaufhebungsvertrag später unterschrieben als erwartet
-
Diskussion
-
Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Ich habe einen Mietaufhebungsvertrag als erster unterschrieben und zu gesendet. Vorher habe ich darauf hingewiesen, dass ich das Aufhebungsdatum nur halten kann, wenn ich innerhalb der nächsten zwei Wochen Handlungssicherheit durch Vertragsabschluss erhalte. Eine Woche nach Verstreichen dieser Frist habe ich per E-Mail (01.11.) darauf hingewiesen, dass sie verstrichen ist und um ein Vorschlag zu einem neuen Aufhebungsdatum gebeten, zu dem ich zwei Monate Vorlauf benötige. Am 04.11. habe ich den unterschriebenen Aufhebungsvertrag mit einem Begleitschreiben, das auf den 03.11. datiert ist, per Post erhalten (Poststempel vom 03.11.). Der Vertrag wurde von der Gegenpartei nur unterschrieben, aber das Datumsfeld leer gelassen. Am 14.11. habe ich eine E-Mail erhalten, laut der man meine Ausführungen vom 01.11. nicht nachvollziehen könne und behauptet, man hätte sich an die Frist gehalten. Des weiteren würde es darauf aber auch nicht mehr ankommen, da nach §§ 145 ff. BGB ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Dies wird von der Androhung einer Räumungsklage begleitet, sollte ich zum Aufhebungsdatum nicht ausgezogen sein.Ist es zulässig, die von mir gesetzte Frist zu “ignorieren”, da ich den Fehler gemacht habe, den Vertrag zu erst zu unterschreiben? Oder kann ich mich dagegen noch irgendwie wehren?