05.02.2023

Meldepflicht Bürger und Auto

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390492 Antworten

    Anonym
    Gast

    guten tag,

    seit märz letzten jahres habe ich mich an meinem bisherigen wohnsitz abgemeldet (ich bin kroatischer staatsbürger). den großteil der zeit habe ich im ausland verbracht. meine post lasse ich per c/o an die adresse meiner lebensgefährtin senden. an diesem ort war ich letztes jahr fünf tage gemeldet, hab mich jedoch wieder abgemeldet.
    seit anfang dezember lebe ich nun auch bei meiner lebensgefährtin, jedoch ist das keine dauerlösung.
    nun habe ich für mein fahrzeug einen strafzettel wegen abgelaufener hu erhalten (dies ist erledigt). kurz später erhielt jedoch ich von der neuen gemeinde auch eine aufforderung, mein fahrzeug dort anzumelden (mitsamt der meldung meiner person).
    meine frage:
    muss ich das fahrzeug in dieser gemeinde nun anmelden (ich habe erstmal nicht vor, mich als dort wohnend anzumelden).
    ich habe das fahrzeug immer noch in meiner ehemaligen wohngemeinde gemeldet gelassen. steht mir diesbezüglich eine strafe ins haus?
    vielen dank für ihre einschätzung.

  • Autor
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  • #390690 Antworten

    Christian Schebitz
    Gast

    Als kroatischer Staatsbürger sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Deutschland anzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder hier regelmäßig fahren. Die genauen Regeln können je nach Bundesland unterschiedlich sein, aber in der Regel muss ein Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist nach Einzug oder regelmäßiger Nutzung am neuen Wohnort angemeldet werden.

    In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass Sie sich derzeit nicht bei Ihrer Lebensgefährtin anmelden möchten, was bedeutet, dass Sie auch Ihr Fahrzeug vorerst nicht bei der neuen Gemeinde anmelden müssen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie das Fahrzeug möglicherweise nicht dauerhaft in der alten Gemeinde angemeldet lassen können, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr dort haben. Die genauen Regelungen können hier je nach Bundesland unterschiedlich sein, deshalb empfehle ich Ihnen, sich hierzu beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu informieren.

    Wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht innerhalb der Frist bei der neuen Gemeinde anmelden, können Sie unter Umständen mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe des Bußgelds hängt von den genauen Umständen ab und kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, sich hierzu beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu informieren und gegebenenfalls eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig ummelden können.

    Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten und gegebenenfalls rechtzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

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