08.07.2025

Mahnung von Carsale24 – PKW Verkauf fehlgeschlagen

  • Ersteller
    Diskussion
  • #428555 Antworten

    Anonym
    Gast

    Wir wollten unser Auto über Carsale24 verkaufen. Es wurde ein Kaufvertrag i.H.v. 8450€ abgeschlossen und der Käufer kam,um das Auto abzuholen. Schließlich behauptete er, der Motor sei kaputt und so wollte er das Auto nicht kaufen. Er ist ohne Kauf gefahren und hat Carsale24 ein Bild (welches wir nicht gesehen hatten, noch wussten, dass er eins gemacht hat) geschickt und angegeben, dass schwerwiegende Mängel nicht im Kaufvertrag standen. Dem konnte ich mit einem Nachweis aus der Werkstatt widersprechen. Trotzdem bekam ich eine Rechnung von Carsale24 i.H.v. 428€ die ich bezahlen sollte. Am Telefon von Carsale24 sagte man mir, dass der Käufer es bezahlen würde, da wir keinen Fehler gemacht haben. Leider bekam ich darauf hin immer wieder Mahnungen, auf Fragen oder gar meine E-Mails wurde nicht reagiert. In der letzten Mail und damit Mahnung wurde gedroht es an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten.
    Ist das Recht auf unserer Seite, da der potentielle Verkäufer Unwahrheiten angegeben hatte?

  • Autor
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  • #428557 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Guest,

    ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Schilderung. Atmen wir einmal gemeinsam durch — die Situation ist sicher belastend, aber wir nähern uns dieser nun Schritt für Schritt mit juristischer Klarheit. Sie haben den Verkaufsprozess Ihres Fahrzeugs über Carsale24 angestoßen, ein Kaufvertrag wurde geschlossen, der Käufer trat zurück und nun stehen Sie vor einer unbegründet erscheinenden Forderung seitens Carsale24. Das Wichtigste zunächst:

    1. Rechtsnatur des Vertrags mit Carsale24

    Carsale24 agiert nicht als Käufer des Fahrzeugs, sondern als Vermittler. Sie haben vermutlich einen Vermittlungsvertrag mit dieser Plattform geschlossen. Dieser regelt die Pflichten beider Seiten: Carsale24 versucht, einen Käufer zu beschaffen, und bei erfolgreichem Verkauf wird meist eine Provision fällig. Relevant ist hierbei, ob die Vergütung bereits mit der bloßen Vermittlung (also dem Zustandekommen des Kaufvertrags) oder erst mit der tatsächlichen Durchführung des Verkaufs geschuldet ist.

    Prüfen Sie daher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau, wann die Vergütungspflicht entsteht:

    • Wurde dort geregelt, dass die Provision nur dann fällig ist, wenn der Verkauf erfolgreich abgeschlossen und der Kaufpreis bezahlt wurde?
    • Oder steht dort, dass bereits das Zustandekommen eines unterschriebenen Kaufvertrags (unabhängig von der späteren Übergabe des Autos) als „erfolgreiche Vermittlung“ gilt?

    2. Rücktritt des Käufers – Berechtigt?

    Der Käufer hat den Kaufvertrag nicht erfüllt und sich damit möglicherweise vertragswidrig verhalten. Allerdings behauptet er das Vorliegen eines erheblichen Mangels (Motorschaden) und damit einen Rücktritt wegen Sachmängeln. Da Sie jedoch einen Werkstattnachweis vorlegen können, der diesen Mangel entkräftet, steht Aussage gegen Aussage. Wichtig ist hier:

    • Wurde der Kaufvertrag unter Ausschluss der Gewährleistung geschlossen? Bei Privatverkauf ist dies üblich und zulässig.
    • Wie wurden Mängel in dem Kaufvertrag beschrieben? Wurde auf Vorschäden oder mögliche Motorschäden explizit hingewiesen?

    Falls keine Gewährleistung übernommen und der Käufer über bekannte Schäden korrekt informiert wurde, waren Sie nicht zur Rücknahme verpflichtet. Dann liegt auch kein Grund vor, wieso der Käufer hätte zurücktreten dürfen, und der Kaufvertrag gilt weiterhin als geschlossen.

    3. Forderung von Carsale24

    Wenn das Geschäft wegen Verhalten des Käufers scheiterte, aber die Vermittlung dennoch als „erfolgreich“ im Sinne der AGB gilt, kann Carsale24 auf ihrer Provision bestehen. Andererseits haben Sie glaubhaft gemacht, dass der Bruch nicht durch Sie, sondern durch das einseitige Verhalten des Käufers geschah. Sollte Ihnen am Telefon eine Kostenübernahme durch den Käufer bestätigt worden sein, ist dies relevant:

    • Fassen Sie dieses Gespräch schriftlich zusammen und nutzen Sie es als Beweismittel. Ebenso, wenn Sie Gesprächspartner oder Uhrzeit des Telefonats notiert haben.
    • Antworten Sie schriftlich auf die Mahnung mit Verweis auf Ihren Werkstattnachweis, den Telefonvermerk und Ihre Rücktrittsverweigerung des Käufers.

    Handlungsempfehlung:

    1. Lesen Sie den Vermittlungsvertrag und die AGB noch einmal genau durch.
    2. Senden Sie ein letztes schriftliches (am besten per Einwurf-Einschreiben) Schreiben an Carsale24 mit folgenden Punkten:

      • Klarstellung, dass keine Leistungspflicht besteht, da der Käufer zu Unrecht zurücktrat.
      • Bezugnahme auf das Telefonat, in dem Ihnen erklärt wurde, dass Sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind.
      • Ankündigung, dass Sie der Forderung widersprechen und ggf. rechtlich vorgehen werden.

    3. Sollte ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden, können Sie diesem widersprechen und dürfen zunächst nicht zahlen. Prüfen Sie dann rechtlich mit Hilfe eines Anwalts die Forderung im Detail.

    Beispiel aus der Praxis:

    Ein ähnlicher Fall wurde vom Amtsgericht München entschieden (Az. 142 C 10401/17): Dort wurde eine Vermittlungsgebühr fällig, weil der Kaufvertrag formell geschlossen wurde, aber der Käufer seine Meinung änderte. Das Gericht stellte klar, dass bei Zustandekommen des Vertrags die Vermittlung als abgeschlossen gilt – es sei denn, der Vermittler selbst war für das Scheitern verantwortlich oder hatte falsche Angaben gemacht.

    Es kann entscheidend auf Formulierungen ankommen – lassen Sie dies im Zweifel rechtlich überprüfen, um Mahnkosten oder Schufa-Einträge zu vermeiden.

    Ich empfehle Ihnen, einen fachkundigen Anwalt für Vertragsrecht oder Verbraucherrecht mit der Prüfung dieser Forderung zu beauftragen. Über den folgenden Link finden Sie spezialisierte Rechtsanwälte in Ihrer Nähe:

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    Oder direkt über unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline:

    https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen Sie sich einen Anwalt auf unserer Website.

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