03.08.2023

Lohnausfall durch falsche Kündigung des Arbeitgebers

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    Leonard Kiefner
    Gast

    Hallo liebe Community,

    Da ich mich absolut nicht mit rechtlichen Dingen auskenne, dachte ich, ich hole mir mal Expertenmeinungen ein. Folgender Sachfall:

    Ich bin als Werkstudent angestellt bei der DEKRA, für die ich als Leiharbeiter bei Mercedes im Produktionswerk Bremen arbeite. Wegen meines anstehenden Auslandssemesters habe ich ordentlich und fristgerecht zum 19.08.23 bei der DEKRA gekündigt, was mir auch bestätigt wurde. Nun hat die gute Frau von der DEKRA aber die Information an Mercedes weitergegeben, ich hätte zum 19.07.23 (Tippfehler nach eigener Aussage) gekündigt, was dazu geführt hat, dass ich nicht aufs Werksgelände zugelassen wurde und nicht arbeiten konnte. Die Frau von der DEKRA hat im Anschluss Mercedes kontaktiert und die versehentliche Abmeldung konnte rückgängig gemacht werden. Allerdings fehlen mir durch diesen Vorfall nun 2 Schichten, die ich in dieser Woche eigentlich gehabt hätte, und auf deren Lohn ich als Student angewiesen bin.

    Nun zu meiner Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, diesen für mich dadurch entstandenen Schaden einzufordern, in Form einer Schadensgeldzahlung o.ä.? Ich sehe es nicht ein, dass mich ein derartiger Fehler meines Arbeitgebers, für den ich absolut nichts kann, einen halben Monatslohn kostet.

    Ich hoffe, jemand kann mir Aufschluss darüber geben, vielen Dank!

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  • #392816 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Um den Sachverhalt zu klären, müssen zunächst die rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten betrachtet werden. Sie sind als Werkstudent bei der DEKRA angestellt, die Sie als Leiharbeiter an Mercedes überlässt. Damit bestehen zwei Arbeitsverhältnisse: eines zwischen Ihnen und der DEKRA, das andere zwischen der DEKRA und Mercedes. Sie haben zum 19.08.23 bei der DEKRA gekündigt, was wirksam ist, wenn es schriftlich erfolgt ist und die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Die DEKRA hat jedoch versehentlich Mercedes mitgeteilt, dass Sie zum 19.07.23 gekündigt haben, was dazu geführt hat, dass Sie nicht mehr auf das Werksgelände gelassen wurden und zwei Schichten verpasst haben.

    Die Frage ist nun, ob Sie von der DEKRA Schadensersatz verlangen können, weil Sie durch ihren Fehler Lohnausfall erlitten haben. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für Schäden, die er dem Arbeitnehmer durch schuldhafte Pflichtverletzungen zufügt (§ 280 Abs. 1 BGB). Dabei muss ein Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden bestehen. Die DEKRA hat hier eine Pflichtverletzung begangen, indem sie falsche Informationen an Mercedes weitergegeben hat. Diese Pflichtverletzung war auch kausal für Ihren Lohnausfall, denn wenn die DEKRA richtig informiert hätte, hätten Sie arbeiten können.

    Allerdings kann die Haftung des Arbeitgebers eingeschränkt sein, wenn er nur leicht fahrlässig gehandelt hat (§ 619a BGB). Das bedeutet, dass er nur haftet, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Ob das hier der Fall ist, hängt von den Umständen ab. Die DEKRA könnte sich darauf berufen, dass es sich um einen einfachen Tippfehler gehandelt hat, der jedem passieren kann. Sie könnten jedoch entgegenhalten, dass die DEKRA eine besondere Sorgfaltspflicht hatte, weil es um wichtige Daten ging, die Ihre Arbeitsmöglichkeit beeinflussen.

    Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, müssten Sie zunächst die DEKRA schriftlich auffordern, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dabei sollten Sie den Sachverhalt darlegen, den Schaden beziffern und eine Frist zur Zahlung setzen. Wenn die DEKRA nicht zahlt oder sich weigert, haftbar zu sein, müssten Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.

    Da es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt, der von vielen Details abhängt, empfehlen wir Ihnen dringend, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen. Dies können Sie auf rechtsanwalt.com hier tun: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

    Ein erfahrener Anwalt wird Ihnen eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation geben und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

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