12.05.2024

Laufende Kosten nach Kaufpreisfälligkeitstermin durch Verzögerungen beim Erstellen der Löschungsbewilligung.

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395930 Antworten

    Anonym
    Gast

    Wir haben am 09.01.2024 unser Objekt verkauft und eine Kaufpreisfälligkeit im notariellen Kaufvertrag am 13.02.2024 vereinbart. Die DSL-Bank hat die dafür benötigte Löschungsbewilligung jedoch erst am 10.04.2024 zur Verfügung gestellt. In dem Zeitraum 13.02.-10.04. sind für uns also weiterhin die Zinsen für das verkauften Objekt und die Zinsen für die Zwischenfinanzierung des neues Objektes angefallen (gute 2.000 EUR). Nun fragen wir uns, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die die DSL Bank zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, da diese ja durch die Verzögerungen beim Erstellen der Löschungsbewilligung verursacht wurden.
    Vielen Dank für eine erste Einschätzung!
    Mit freundlichen Grüßen
    Familie Keller

  • Autor
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  • #396129 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    In Deutschland sind Banken gemäß § 1144 BGB verpflichtet, eine Löschungsbewilligung zeitnah zu erteilen. Wenn die Bank ohne triftigen Grund die Erteilung der Löschungsbewilligung verzögert, kann dies zu einer Schadenersatzpflicht führen, insbesondere wenn durch die Verzögerung finanzielle Nachteile für den Darlehensnehmer entstehen. Es wird empfohlen, sich von einem auf Bankrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, der die spezifischen Umstände des Falles prüfen und die Durchsetzung möglicher Ansprüche unterstützen kann. Ein Anwalt kann beurteilen, ob die Verzögerung der Bank gerechtfertigt war und ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob alle erforderlichen Schritte unternommen wurden, um die Bank zur Erteilung der Löschungsbewilligung aufzufordern, und ob die Verzögerung dokumentiert wurde, um einen möglichen Schadenersatzanspruch zu stützen.In Deutschland sind Banken gemäß § 1144 BGB verpflichtet, eine Löschungsbewilligung zeitnah zu erteilen. Wenn die Bank ohne triftigen Grund die Erteilung der Löschungsbewilligung verzögert, kann dies zu einer Schadenersatzpflicht führen, insbesondere wenn durch die Verzögerung finanzielle Nachteile für den Darlehensnehmer entstehen. Es wird empfohlen, sich von einem auf Bankrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, der die spezifischen Umstände des Falles prüfen und die Durchsetzung möglicher Ansprüche unterstützen kann. Ein Anwalt kann beurteilen, ob die Verzögerung der Bank gerechtfertigt war und ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob alle erforderlichen Schritte unternommen wurden, um die Bank zur Erteilung der Löschungsbewilligung aufzufordern, und ob die Verzögerung dokumentiert wurde, um einen möglichen Schadenersatzanspruch zu stützen.

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