Laufende Kosten nach Kaufpreisfälligkeitstermin durch Verzögerungen beim Erstellen der Löschungsbewilligung.
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Diskussion
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Wir haben am 09.01.2024 unser Objekt verkauft und eine Kaufpreisfälligkeit im notariellen Kaufvertrag am 13.02.2024 vereinbart. Die DSL-Bank hat die dafür benötigte Löschungsbewilligung jedoch erst am 10.04.2024 zur Verfügung gestellt. In dem Zeitraum 13.02.-10.04. sind für uns also weiterhin die Zinsen für das verkauften Objekt und die Zinsen für die Zwischenfinanzierung des neues Objektes angefallen (gute 2.000 EUR). Nun fragen wir uns, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die die DSL Bank zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, da diese ja durch die Verzögerungen beim Erstellen der Löschungsbewilligung verursacht wurden.
Vielen Dank für eine erste Einschätzung!
Mit freundlichen Grüßen
Familie Keller
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