Ladung zum Strafantritt
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Diskussion
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Sehr geehrte Damen und Herren,
leider erhalte ich keine Antwort von meinem Pflichtverteidiger auf die Frage der Verjährung.
Ich habe 2 Jahre bekommen welche zu 4 Jahren auf Bewährung ausgelegt waren wegen Veruntreuung/Betrug in 15 Fällen.
3 Monate werden mir angerechnet so das ich jetzt für 21 Monate ins Gefängnis soll weil ich nach meiner Verurteilung in der Bewährungszeit einen Alkoholbedingten Unfall hatte bei welchem ich den Führerschein verlor und ich danach zweimal erwischt wurde ohne Führerschein am Steuer.
Ich muss jetzt wissen um für mich eine Entscheidung treffen zu können, wann die Haftstrafe in meinem Fall verjährt ist, nach 5 oder nach 10 Jahren?
Ich frage deshalb, ich habe den Geschädigten versprochen das alle Geld zurück bekommen, das geht aber nicht vom Gefängnis aus. Die Staatsanwaltschaft hat jegliches bitten und flehen meinerseits ignoriert.
Ich überlege ernsthaft für 5 Jahre ins Ausland zu gehen um weiter Schuld begleichen zu können.
Bitte helfen Sie mir