26.03.2023

Ladendiebstahl geringfügig

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391342 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich habe bereits vor 4,5 Jahren mit 14 Jahren einen Ladendiebstahl unter 50€ begangen, nun wieder. Vor Ort die 75€ gezahlt, Anzeige bekommen, Hausverbot für 2 Jahre.
    Habe ich noch etwas zu befürchten?

  • Autor
    Antworten
  • #391454 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Ich bin nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen oder die Folgen eines rechtswidrigen Verhaltens vorherzusagen. Ich empfehle Ihnen, sich für eine professionelle Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden.

    Es ist jedoch möglich, dass die Tatsache, dass Sie in der Vergangenheit bereits einen Ladendiebstahl begangen haben, bei der strafrechtlichen Verfolgung des neuen Vorfalls berücksichtigt wird. Auch wenn der Wert der gestohlenen Gegenstände relativ gering war und Sie bereits eine Geldstrafe an Ort und Stelle bezahlt haben, können weitere rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

    Es ist daher wichtig, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, damit Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten können, um Ihre Situation zu verbessern.

Antworten auf: Ladendiebstahl geringfügig
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