Prüfung der Kündigungsfrist Ihrer Freundin in Österreich
Einordnung des Rechtsgebiets:
Die vorliegende Frage betrifft das Arbeitsrecht.
Analyse des Sachverhalts:
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Gesetzliche Kündigungsfrist:
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Angestellte in Österreich beträgt vier Wochen (§ 1159 ABGB).
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Vertragliche Kündigungsfrist:
Der Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vorsehen, sofern diese für beide Seiten gleich ist (§ 1159a ABGB).
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Fall Ihrer Freundin:
- Ihre Freundin ist Angestellte und hat seit 1 ½ Jahren dort gearbeitet.
- Sie hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen im Internet gefunden.
- Der Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor.
- Sie hat ihre Kündigung zum 15.4. eingereicht.
- Ihr Arbeitgeber meint, sie könne erst zum 31.4. kündigen.
Prüfung der Rechtslage:
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Vertragliche Abweichung von der gesetzlichen Kündigungsfrist:
- Der Arbeitsvertrag kann die gesetzliche Kündigungsfrist verlängern, wenn sie für beide Seiten gleich ist (§ 1159a ABGB).
- Im Fall Ihrer Freundin sieht der Vertrag eine 6-wöchige Kündigungsfrist vor, die für beide Seiten gilt.
- Daher ist die vertragliche Kündigungsfrist wirksam.
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Berechnung der Kündigungsfrist:
- Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erklärt wird (§ 1159 Abs 2 ABGB).
- Ihre Freundin hat ihre Kündigung im März eingereicht.
- Die Kündigungsfrist endet daher am 30. April.
Ergebnis:
Die Kündigungsfrist Ihrer Freundin beträgt 6 Wochen. Sie kann daher erst zum 30. April kündigen.
Hinweis:
Diese Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung. Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu buchen.
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Zusammenfassende Hinweise:
- Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag kann von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen, wenn sie für beide Seiten gleich ist.
- Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erklärt wird.
- Für eine konkrete rechtliche Prüfung Ihres Falls sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.