Krone abgebrochen, durch unerwarteten Olivenstein im Salat
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ErstellerDiskussion
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AnonymGastSehr geehrte Damen und Herren ,
folgender Sachverhalt:
Ich habe in der Cantinerie immer den griechischen Salat gegessen, daher kenne ich mich mit dem Produkt sehr gut aus. Dieser Salat ist immer ohne Olivensteine gewesen, außer bei meinem 12. Essen, da war dann der Olivenstein im Essen und ich habe drauf gebissen. Dadurch ist der Stahlstift der Krone gebrochen. Der Zahnarzt hat die Ursache Olivenstein schriftlich bestätigt.
Das Restaurant reagierte anfangs auf meine Situation, aber nun nicht mehr,
Danke für eine Rückmeldung.
LG Kilian Eckle
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ErstellerDiskussion
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AutorAntworten
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Christian R.ModeratorHallo Herr Eckle,
Sie schildern einen Vorfall in der Cantinerie, bei dem Sie durch einen Olivenstein in Ihrem griechischen Salat auf diesen gebissen haben, wodurch der Stahlstift Ihrer Zahnkrone gebrochen ist. Sie erwähnen, dass Sie den Salat zuvor immer ohne Olivensteine erhalten haben und dass Ihr Zahnarzt schriftlich bestätigt hat, dass der Schaden durch den Biss auf den Olivenstein verursacht wurde. Anfangs zeigte das Restaurant Reaktionen, jedoch bleiben weitere Reaktionen seitens der Cantinerie aus.
In Ihrem Fall geht es um die Frage, ob Sie vom Restaurant Schadensersatz für den durch den Olivenstein verursachten Schaden an Ihrer Zahnkrone verlangen können. Nach deutschem Recht sind hier im Wesentlichen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) relevant, insbesondere die über die vertragliche Haftung (§§ 280 ff. BGB) sowie über die Haftung bei Produktschäden (§§ 823 ff. BGB).
### 1. **Vertragliche Haftung nach § 280 BGB**
Als Gast haben Sie mit dem Restaurant einen Vertrag geschlossen, typischerweise einen Kaufvertrag (§ 433 BGB), durch den Ihnen ein mangelfreies Produkt (hier der griechische Salat) bereitgestellt werden muss. Die entscheidende Frage wäre, ob das Vorhandensein des Olivensteins einen Mangel an der Leistung darstellt.
– Olivensteine in einem griechischen Salat könnten als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gewertet werden, wenn üblicherweise keine Steine enthalten sind, so wie von Ihnen beschrieben.
– Allerdings könnte das Restaurant argumentieren, ein Olivenstein sei ein typisches (natürliches) Risiko eines solchen Produkts. Ob dies überzeugt, hängt von den üblichen Erwartungen der Kunden und der Art des Produkts ab.
Ein jüngeres Urteil des BGH (z. B. zu ähnlichen Fällen, etwa Knochenstücken in Fleischprodukten) legt nahe, dass ein Produkt dann als mangelhaft gilt, wenn ein Kunde mit dem jeweiligen Fremdkörper nicht rechnen musste.
### 2. **Haftung nach § 823 BGB (unerlaubte Handlung)**
Hier könnten Ansprüche aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hergeleitet werden:
– Der Betreiber des Restaurants ist verpflichtet, alle Speisen so zu prüfen, dass keine Gefahren für den Verbraucher entstehen. Wenn also ein Olivenstein im Salat nicht zu erwarten war, könnte dies eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen.
– Wesentlich ist die Frage, ob es dem Restaurant zumutbar gewesen wäre, die Olivensteine zu entfernen oder das Produkt entsprechend zu kennzeichnen (z. B. Warnhinweis auf Olivensteine).
### 3. **Beweispflichten**
– Sie müssten darlegen und beweisen können, dass der Schaden (der Bruch Ihrer Zahnkrone) durch den Olivenstein verursacht wurde. Glücklicherweise haben Sie bereits eine schriftliche Bestätigung Ihres Zahnarztes.
– Zudem könnte es wichtig sein nachzuweisen, dass der Olivenstein für das Gericht als „außergewöhnlich“ einzustufen ist – dies könnte von Ihrer Beschreibung sowie einem allgemeinen Verständnis eines griechischen Salats abhängen.
### 4. **Ihr Anspruch auf Schadensersatz**
Falls ein Anspruch anerkannt wird, könnte der Schadensersatz die Kosten für eine neue Zahnkrone sowie eventuell Auslagen (z. B. Zahnarztkosten) umfassen. Ob Schmerzensgeld beanspruchbar ist, hängt von der erlittenen Beeinträchtigung ab – in solchen Fällen wird dies oft verneint, da die körperliche Beeinträchtigung eher gering ist.
### 5. **Risiken und Unsicherheiten**
– Die größte Unsicherheit besteht darin, wie das Gericht den Olivenstein bewertet: als vermeidbaren Mangel oder als natürlicher Bestandteil des Produkts. Das Argument des Restaurants, dass Olivensteine ein typisches Risiko sind, könnte als schlüssig angesehen werden.
– Selbst wenn ein Anspruch besteht, könnten Gerichts- und Anwaltskosten entstehen, falls das Restaurant nicht freiwillig zahlt und Sie Klage einreichen müssen.
### 6. **Rechtliche Möglichkeiten**
– Sie könnten das Restaurant schriftlich zur Schadensregulierung auffordern und sich auf die oben genannten rechtlichen Grundlagen stützen. Ein solches Schreiben sollten Sie nachweislich zustellen (per Einschreiben).
– Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt die Erhebung einer Klage vor dem Zivilgericht als letzter Schritt.
– Optional könnten Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, um die Erfolgsaussichten besser einzuschätzen und den Anspruch durchzusetzen.
### Fazit
Der Ausgang eines solchen Falls wird maßgeblich davon abhängen, ob Gerichte den Olivenstein als vermeidbaren, atypischen Mangel am Essen anerkennen. Dies ist jedoch im Hinblick auf frühere Entscheidungen zu Fremdkörpern in Lebensmitteln nicht ausgeschlossen. Die spezifizierte Bestätigung Ihres Zahnarztes stellt einen Vorteil für die Beweisführung dar. Dennoch könnte eine außergerichtliche Einigung mit dem Restaurant im Interesse beider Seiten liegen, um juristische Kosten zu vermeiden.
### Empfohlene Schritte für Ihr weiteres Vorgehen:
1. **Prüfen und Dokumentieren:**
– Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die Ihren Fall unterstützen, z. B. die schriftliche Bestätigung Ihres Zahnarztes, die Rechnung des zerstörten Zahnersatzes und Zahlungsnachweise für den Salat.
– Schreiben Sie zur Sicherheit auf, wann der Vorfall passiert ist und wie das Restaurant zunächst reagiert hat. Halten Sie fest, wann die Kommunikation abgebrochen ist.
2. **Außergerichtliche Einigung anstreben:**
– Verfassen Sie ein schriftliches Schadensersatz-Schreiben an das Restaurant. Schildern Sie den Vorfall sachlich und fügen Sie alle relevanten Nachweise bei. Fordern Sie das Restaurant auf, für die Kosten des Zahnersatzschadens aufzukommen.
– Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für eine schriftliche Antwort (Stichwort Verzugseintritt, § 286 BGB). Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.
3. **Rechtliche Schritte prüfen:**
– Falls das Restaurant auf Ihre Forderung nicht eingeht, können Sie überlegen, eine Klage vor dem Amtsgericht einzureichen, sofern die Schadenssumme überschaubar ist.
– Wenn Sie sich unsicher sind oder professionelle Unterstützung wünschen, suchen Sie einen Anwalt auf, der Sie über die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen beraten kann.
4. **Achten Sie auf Verjährung:**
– Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB und vertragliche Ansprüche verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist, also zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Handeln Sie also rechtzeitig.
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### Musterschreiben für Schadensersatzforderung
**Absender:**
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer / E-Mail-Adresse]
**Empfänger:**
[Name des Restaurants / Betreiber]
[Adresse]
[PLZ Ort]
**Datum:**
[TT.MM.JJJJ]
**Betreff:**
Schadensersatzforderung aufgrund eines Vorfalls bei Ihrem Restaurant am [Datum]
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**Sehr geehrte Damen und Herren**,
hiermit wende ich mich in Bezug auf einen Vorfall zu, der sich am [Datum des Restaurantbesuchs] in Ihrem Restaurant ereignet hat.
Während meines Aufenthaltes habe ich in Ihrem Restaurant den griechischen Salat bestellt und verzehrt, ein Gericht, das ich regelmäßig bei Ihnen konsumiere. Ich musste jedoch feststellen, dass sich darin ein Olivenstein befand. Durch einen unglücklichen Biss auf diesen Stein wurde meine Zahnkrone beschädigt. Dies hat dazu geführt, dass der Stahlstift der Krone gebrochen ist.
Mein behandelnder Zahnarzt hat die Schadensursache schriftlich bestätigt. Die Bestätigung sowie weitere Unterlagen, die den Schaden belegen, habe ich diesem Schreiben beigefügt:
– [Beispiel: Bestätigung des Zahnarztes]
– [Beispiel: Reparaturkosten oder Kostenvoranschlag für die Zahnkrone]
– [Beispiel: Foto oder Quittung des Essens, falls verfügbar]
Ich fordere Sie daher gemäß §§ 280 ff. BGB oder hilfsweise § 823 BGB auf, mir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die genaue Schadenshöhe beläuft sich auf [Summe einfügen], wie aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich ist.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
– **Kontoinhaber:** [Ihr Name]
– **IBAN:** [Ihre IBAN]
– **BIC:** [Ihre Bank BIC]
Ich bitte Sie, diese Angelegenheit bis spätestens [Frist: z. B. 14 Tage ab Erhalt des Schreibens, konkretes Datum einfügen] zu erledigen, und mir gleichzeitig schriftlich eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Sollte ich innerhalb der gesetzten Frist keine Einigung erzielen können, werde ich die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten müssen. Ich hoffe, dass dies nicht erforderlich sein wird und wir die Angelegenheit auf dem Wege einer außergerichtlichen Einigung klären können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vor- und Nachname]
**Anlagen:**
1. Bestätigung des Zahnarztes
2. Nachweis der Reparaturkosten / Kostenvoranschlag
3. [Weitere relevante Unterlagen]
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Dieses Schreiben ist so gestaltet, dass es nur noch mit den spezifischen Details Ihres Falls befüllt werden muss. Alternativ können Sie in diesem Prozess einen Anwalt für Vertragsrecht zur Unterstützung hinzuziehen.
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