Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie, dass diese Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich erste Anhaltspunkte für eine rechtliche Einschätzung bietet. Für eine verbindliche Beratung empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihre Frage betrifft das Rechtsgebiet des Nachbarrechts, das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Es geht um die Frage, wer die Kosten für eine **Einfriedung** (Zaun oder Hecke) an oder auf der Grundstücksgrenze zu tragen hat.
Um Ihre Frage beantworten zu können, müssen zunächst einige Punkte geklärt werden:
– In welchem Bundesland befindet sich Ihr Grundstück?
– War die Hecke eine **gemeinsame Einfriedung** oder eine **rechtliche Einfriedung**?
– Hat Ihr Nachbar Ihre Zustimmung, die Hecke zu entfernen und den Zaun zu errichten?
– Wie hoch ist der Zaun und wie weit ist er von der Grundstücksgrenze entfernt?
Eine **gemeinsame Einfriedung** liegt vor, wenn beide Nachbarn an der Errichtung oder Unterhaltung der Einfriedung mitgewirkt haben oder sich darüber einig sind, dass die Einfriedung beiden dient (§ 921 BGB). In diesem Fall haben beide Nachbarn die Kosten der Einfriedung zu gleichen Teilen zu tragen (§ 922 BGB). Will einer der Nachbarn die Einfriedung beseitigen oder verändern, so bedarf er der Zustimmung des anderen Nachbarn (§ 923 BGB).
Eine **Rechtseinfriedung** liegt vor, wenn nur einer der Nachbarn die Einfriedung errichtet hat oder unterhalten will und der andere Nachbar daran kein Interesse hat. In diesem Fall hat dieser Nachbar die Kosten der Einfriedung allein zu tragen. Nach einer alten Regel des römischen Rechts (ius vicinitatis) gilt jedoch in einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen), dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer die Einfriedung bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn die Nachbarn nichts anderes vereinbart haben oder die örtlichen Nachbarrechtsgesetze nichts anderes bestimmen.
Die **Nachbarrechtsgesetze** der Bundesländer enthalten verschiedene Regelungen über die Einfriedung von Grundstücken, z.B. über die Einfriedungspflicht, die zulässige Höhe, das Material, die Lage und die Kostentragung der Einfriedung. Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und können auch von den Vorschriften des BGB abweichen. Sie sollten daher im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes nachlesen, welche Regelungen für Sie gelten.
Um eine konkrete Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, empfehle ich Ihnen, eine **telefonische Rechtsberatung** zu buchen, die Sie auf rechtsanwalt.com hier buchen können: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung. Dort können Sie mit einem erfahrenen Anwalt sprechen, der Ihre Situation individuell beurteilen und Ihnen eine rechtssichere Lösung vorschlagen kann.
Außerdem können Sie auf rechtsanwalt.com nach passenden Anwälten in Ihrer Nähe suchen, die sich auf das Rechtsgebiet des Nachbarrechts spezialisiert haben. Dazu können Sie diesen Link verwenden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Nachbarrecht. Dort können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und die Anwälte nach Bewertungen, Erfahrungen und Fachgebieten filtern.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihres Anliegens.