23.10.2023

Kontovollmacht mit gefälschter Unterschrift

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393931 Antworten

    Anonym
    Gast

    ich stellte fest das meine Mutter eine Kontovollmacht hatte für mein Konto. diese habe ich nie erteilt. und nach Sichtung der Organal Vollmacht ist es eindeutig eine Fälschung meiner Unterschrift. das im Jahre 2001 passiert ist. mit dieser Vollmacht hat frau Schmid auch eine EC karte von meinem Konto erhalten alles ohne mein Wissen.

    hat dieser Fall Chancen vor Gericht?

    MfG

    Dietmar Morgan.

  • Autor
    Antworten
  • #393952 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Sehr geehrter Herr Morgan,

    die folgenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage geben. Sie ersetzen jedoch nicht die individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.

    Ihr Fall betrifft das Rechtsgebiet des Bankrechts, insbesondere die Frage der Wirksamkeit einer Kontovollmacht und der Haftung für missbräuchliche Verfügungen.

    Eine Kontovollmacht ist eine Vollmacht, die es einer anderen Person erlaubt, über ein Konto zu verfügen. Sie kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Eine schriftliche Kontovollmacht muss nicht unbedingt vom Kontoinhaber selbst unterschrieben sein, sondern kann auch von einem anderen Bevollmächtigten unterschrieben werden, sofern dieser über eine entsprechende Untervollmacht verfügt.

    Wenn Sie sich jedoch sicher sind, dass Sie Ihrer Mutter oder einer anderen Person niemals eine Kontovollmacht erteilt haben und die Unterschrift auf der Vollmachtsurkunde gefälscht ist, liegt eine Urkundenfälschung vor. Dies ist eine Straftat nach § 267 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html), die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

    Sie sollten daher unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten und die Vollmachtsurkunde als Beweismittel vorlegen. Außerdem sollten Sie Ihre Bank darüber informieren, dass die Vollmacht unwirksam ist und Sie keine Haftung für die Verfügungen Ihrer Mutter übernehmen. Die Bank ist verpflichtet, die Vollmacht zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. Die Bank haftet Ihnen gegenüber für den Schaden, der durch missbräuchliche Verfügungen entstanden ist, wenn sie diese nicht verhindert oder rückgängig gemacht hat.

    Um Ihre Ansprüche gegenüber der Bank und Ihrer Mutter geltend zu machen, empfehlen wir Ihnen dringend, eine telefonische Rechtsberatung bei rechtsanwalt.com zu buchen. Dort können Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, der Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht helfen kann. Die telefonische Rechtsberatung kostet nur 69 Euro und dauert bis zu 30 Minuten. Sie können sie hier buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Außerdem können Sie auf rechtsanwalt.com nach einem auf Bankrecht spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe suchen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und das Rechtsgebiet “Bankrecht” in die Suchmaske ein. Sie erhalten dann eine Liste qualifizierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Sie kontaktieren können. Hier der Link zur Anwaltssuche: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Bankrecht.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihres Falles.

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