24.03.2023

Komplettrenovierung einer Wohnung bei Auszug wegen exzessiven Rauchens

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391325 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich bewohne berufsbedingt seit knapp 2 Jahren eine Zweitwohnung (60m2), in der ich gelegentlich für einige Stunden am Schreibtisch arbeite und rauche. Meine Vermieterin las vor einigen Wochen die Zählerstände an den Heizkörpern ab und kam zur Einschätzung, ich habe bei Auszug die Tapeten zu entfernen, zu ersetzen und mit Spezialfarbe zu streichen. Natürlich weisen die Wände Gebrauchsspuren auf, u. a. auch durch einen Hausabriss unmittelbar vor meinen Fenstern. Seit einer Woche halte ich die Wohnung rauchfrei und der Geruch hat sich deutlich reduziert. Meine Vermieterin stimmt einer Wohnungsübergabe nur zu, wenn ich die von ihr geforderten Massnahmen durchgeführt habe. Die Dauer der Renovierungsarbeiten wird mir als weitere Mietzahlung abverlangt.
    Was soll ich tun?

  • Autor
    Antworten
  • #391456 Antworten

    Christian
    Moderator

    Es ist wichtig, in Ihrem Mietvertrag nachzulesen, ob Sie für die Renovierung verantwortlich sind oder nicht. Wenn nichts im Mietvertrag steht, müssen Sie normalerweise nicht renovieren, es sei denn, Sie haben die Wände beschädigt oder verschmutzt. Wenn Sie jedoch den Rauchgeruch in der Wohnung beseitigen müssen, ist es eine gute Idee, die Wände zu reinigen und einen Geruchsentferner zu verwenden.

    Sie können auch versuchen, mit Ihrer Vermieterin zu sprechen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Vielleicht können Sie sich darauf einigen, dass Sie die Wände reinigen und streichen, aber die Tapeten nicht entfernen und ersetzen müssen. Wenn Sie ausziehen möchten, ohne die Wohnung zu renovieren, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine angemessene Abnutzung der Wohnung haben.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden, der Ihnen bei der Klärung der Situation helfen kann.

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