21.12.2024

Kommune betreibt Cafe

  • Ersteller
    Diskussion
  • #426642 Antworten

    Kerstin
    Gast

    Wir sind ein kleiner gem. Verein, der für seine Mitglieder ein Café für Familien betreibt. ( Mütterzentrum)

    Dies ist steuerlich / rechtlich alles gesichert. Jetzt will die Stadtverwaltung das Café übernehmen und selbst betreiben?

    Geht so etwas? Weiß einer wie dies rechtlich und steuerlich ist?

    Danke

  • Autor
    Antworten
  • #427344 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es ist möglich, dass die Stadtverwaltung das Café übernimmt, aber es gibt einige rechtliche und steuerliche Aspekte, die beachtet werden müssen. Die Übernahme des Cafés durch die Stadtverwaltung würde in der Regel bestimmte rechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, die sowohl für den Verein als auch für die Stadt von Bedeutung sind.

    1. Übernahme durch die Stadtverwaltung – rechtliche Perspektive:

    • Verein und Stadt: Zunächst müsste geprüft werden, ob die Stadtverwaltung das Café direkt von euch übernehmen kann. Dies könnte auf Grundlage eines Vertrags oder einer Kooperationsvereinbarung geschehen, wobei der Verein und die Stadt die Details wie etwa die Vermögensübergabe, den Fortbestand der Vereinstrukturen und die Nutzung der Räumlichkeiten regeln müssen.

    • Zustimmung des Vereins: Der Verein müsste grundsätzlich zustimmen, da er der Betreiber des Cafés ist. Eine einseitige Entscheidung der Stadtverwaltung, das Café zu übernehmen, wäre ohne Einverständnis des Vereins rechtlich problematisch.

    • Zweckbindung: Sollte das Café von einem gemeinnützigen Verein betrieben werden, könnte der Zweck des Vereins und das zugrundeliegende Konzept (z. B. ein Café für Familien) durch eine Übernahme beeinflusst werden. Es müsste sichergestellt werden, dass der gemeinnützige Zweck weiterhin verfolgt wird, wenn die Stadtverwaltung übernimmt.

    2. Steuerliche Perspektive:

    • Gemeinnützigkeit: Wenn das Café bisher von einem gemeinnützigen Verein betrieben wurde und dieser Verein steuerlich begünstigt ist, müsste die Stadt ebenfalls sicherstellen, dass die steuerlichen Vorteile bestehen bleiben. Ein Wechsel des Betreibers könnte Auswirkungen auf den gemeinnützigen Status haben. Wenn die Stadt das Café übernimmt, könnte sie möglicherweise nicht mehr in demselben Maße von Steuererleichterungen profitieren, da Kommunen in Deutschland in der Regel nicht gemeinnützig sind.

    • Umsatzsteuer: Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit aufrechterhält und weiterhin aktiv bleibt, könnte er für den Betrieb des Cafés von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, solange der Verein die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt. Eine Stadt, die das Café übernimmt, könnte nicht in demselben Maße steuerlich begünstigt werden, es sei denn, sie stellt sicher, dass die Umsätze nicht gewinnorientiert sind.

    • Lohnsteuer und Sozialabgaben: Wenn die Stadt das Café betreibt, stellt sich die Frage, wie mit den Mitarbeiter:innen und den anfallenden Lohnsteuer- und Sozialabgaben verfahren wird. Es könnte sein, dass die Stadt in diesem Fall als Arbeitgeber auftritt, was steuerliche Auswirkungen hat.

    3. Fazit und Handlungsmöglichkeiten:

    • Übernahme durch die Stadt: Eine Übernahme durch die Stadt ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein, um den rechtlichen Übergang sowie die steuerlichen und gemeinnützigen Aspekte zu regeln.

    • Verein und Steuerstatus: Falls die Stadt das Café übernimmt, muss geprüft werden, ob und wie die Gemeinnützigkeit des Vereins und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile weiterhin bestehen bleiben.

    • Beratung einholen: Es empfiehlt sich dringend, sowohl rechtlichen als auch steuerlichen Rat einzuholen, um die Auswirkungen einer Übernahme durch die Stadt genau zu verstehen und sicherzustellen, dass der gemeinnützige Zweck und die steuerlichen Vorteile nicht gefährdet werden.

    Es gilt also unbedingt einen Rechtsanwalt zu beauftragen!

Antworten auf: Kommune betreibt Cafe
Ihre Informationen:




Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.