16.03.2023

Klage wegen Wohnunung von eigenen Eltern

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391252 Antworten

    Anonym
    Gast

    Meine Familie will mich verklagen, weil sie meine Wohnung renoviert haben und eine mündliche Abmachung mit mir hatten, dass ich ihnen 1500 € zahle. Der Rest wurde mir erlassen, schriftliche Abmachungen gab es nicht. Ich war auch nicht mit allen Ausgaben einverstanden, die sie für mich getätigt haben, sie haben mich viel mehr dazu genötigt. Können die gegen mich Klage erheben?

  • Autor
    Antworten
  • #391263 Antworten

    marc
    Gast

    Das Gericht wird einer Klage jedoch nur dann stattgeben, wenn bewiesen werden kann, dass ein Vertrag auch tatsächlich zustande gekommen ist. Ein solcher Beweis ist natürlich bei schriftlichen Verträgen leichter zu erbringen als bei mündlichen oder konkludenten.

    Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.

    Wie mündliche Vereinbarung beweisen?

    Folgende Möglichkeiten gibt es hier:

    1. 1.) Zeugen. Wenn bei dem Gespräch Zeugen dabei sind, können diese ggf. …
    2. 2.) Schriftliche Bestätigungen. Ideal wäre, wenn Ihr Vertragspartner Ihnen eine schriftliche Zusammenfassung zukommen lässt. …
    3. 3.) Telefonnotiz/Gesprächsnotiz.

    Fazit :

    Familie muss dieser Vereinbarung nachweisen durch Schriftverkehr oder durch Zeugen. Wenn du beweisen kannst das du dazu genötigt wurdest beziehungsweise darauf nicht ein gehen wolltest, musst du das auch in irgendeiner Form z.b. durch Whats APp verlauf oder Zeugen beweisen.

Antworten auf: Klage wegen Wohnunung von eigenen Eltern
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