09.05.2025

Kindeswohlgefährdung wegen nicht gemachter Hausaufgaben?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #428120 Antworten

    Anonym
    Gast

    Schönen guten Tag,
    ich fasse mich kurz: Der Sohn (8) meiner besten Freundin macht seine Hausaufgaben nicht, oder nur unvollständig. Jetzt ist ihr in einem persönlichen Gespräch in der Schule eine Anzeige beim Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung angedroht worden.
    Ist das rechtens?
    Sie ist eine alleinerziehende, arbeitstätige Mutter mit 3 Kindern (13, 8 und 5).

    MfG Mario Stahl

  • Autor
    Antworten
  • #428121 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Herr Stahl,

    vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Kindeswohlgefährdung bei nicht gemachten Hausaufgaben im deutschen Recht.

    1. Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?

    Grundsätzlich ist eine Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB dann gegeben, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes so beeinträchtigt ist, dass eine erhebliche Gefahr für seine Entwicklung besteht, welche nur durch staatliches Eingreifen abgewendet werden kann.

    2. Können nicht gemachte Hausaufgaben eine Kindeswohlgefährdung darstellen?

    Allein die Tatsache, dass ein achtjähriges Kind häufiger seine Hausaufgaben nicht macht, ist in der Regel keine ausreichende Grundlage für eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an. Das Familienrecht berücksichtigt insbesondere:

    • die allgemeine Versorgungslage des Kindes (z. B. Ernährung, Unterkunft, medizinische Versorgung),
    • die elterliche Förderung und Betreuung,
    • psychische und physische Anzeichen von Vernachlässigung,
    • sozial auffälliges Verhalten oder Hinweise auf Misshandlung.

    Bei einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern, die berufstätig ist, kann es verständlicherweise zu organisatorischen Engpässen kommen. Solange ansonsten keine Anzeichen vorliegen, dass das Kind vernachlässigt wird oder seine Entwicklung gefährdet ist, wäre eine Einschaltung des Jugendamts wegen Hausaufgaben alleine rechtlich nicht haltbar.

    3. Wie kann sich Ihre Freundin verhalten?

    Es ist wichtig, besonnen zu reagieren und das Gespräch mit der Schule zu suchen. Hier ein paar konkrete Schritte:

    • Ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer führen, in dem Ihre Freundin die Familien- und Betreuungssituation offenlegt.
    • Proaktive Bereitschaft zeigen, zuhause Unterstützung zu organisieren – z. B. über Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe oder schulische Fördermaßnahmen.
    • Sich frühzeitig selbst an das Jugendamt oder eine Familienberatungsstelle wenden, um Unterstützungsleistungen (z. B. Familienhilfe, Sozialpädagogen) zu erhalten und so Eigeninitiative zu signalisieren.
    • Jede Kommunikation mit Schule oder Jugendamt dokumentieren (z. B. Gesprächsprotokolle, Mails).

    4. Wann wird das Jugendamt tatsächlich tätig?

    Das Jugendamt muss tätig werden, wenn ihm eine mögliche Kindeswohlgefährdung gemeldet wird. Allerdings prüft es dann erst einmal sorgfältig die tatsächlichen Verhältnisse. Das Ziel ist in erster Linie, durch Unterstützung Lösungen zu finden und nicht, Eltern zu sanktionieren. Nur bei anhaltender Weigerung, Hilfe anzunehmen oder bei massiven, nachgewiesenen Gefährdungslagen werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet.

    5. Empfehlung

    Eine professionelle rechtliche Einschätzung anhand aller Details ist zu empfehlen. Ihre Freundin sollte sich bei Unsicherheit an einen im Familienrecht spezialisierten Anwalt wenden. Dieser kann konkret einschätzen, welche Risiken bestehen und wie sie optimal vorsorgt. Eine Anwaltsberatung kann auch in einem frühen Stadium deeskalierend wirken.

    Eine passende Anwaltsauswahl im Rechtsgebiet Familienrecht finden Sie hier.

    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Freundin viel Erfolg und Kraft bei der weiteren Klärung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Deutsche Rechtsanwaltshotline

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/

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