04.11.2023

Kein Titel

  • Ersteller
    Diskussion
  • #394078 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin soloselbständig als mobile Fußpflege und durfte zu Beginn von Corona nicht arbeiten da ich keine Podologin bin und somit auch keinen Kassensitz habe.
    Als mobile Fußpflegerin bin ich überwiegend in Pflegeheimen und Privathaushalten beschäftigt.

    Ich verstehe nicht warum ich die NRW Soforthilfe zurückzahlen soll.
    Ich freue mich auf Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen
    Nina Friedrich

  • Autor
    Antworten
  • #394126 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Sehr geehrte Fr. Friedrich,

    die folgende Antwort stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine allgemeine Information dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Hier einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Situation zu klären:

    1. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die NRW-Soforthilfe erfüllen. Die NRW-Soforthilfe war eine einmalige Zahlung für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten sind. Die Soforthilfe durfte nur zur Deckung der fixen Betriebskosten, nicht aber zum Lebensunterhalt verwendet werden. Wenn Sie die Soforthilfe für andere Zwecke verwendet haben oder nicht nachweisen können, dass Sie sie benötigt haben, müssen Sie sie zurückzahlen.

    2. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Soforthilfe zu Recht erhalten haben, können Sie gegen den Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen. Dazu müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie begründen, warum Sie auf die Soforthilfe angewiesen waren und wie Sie sie verwendet haben. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, z. B. Ihre Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Ihre Betriebskostenabrechnung oder Ihren Mietvertrag.

    3. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird oder Sie keinen Bescheid erhalten, können Sie beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Dazu müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides bzw. nach Ablauf der Dreimonatsfrist beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich Klage erheben. In der Klageschrift sollten Sie auch Ihre Gründe für den Eilantrag darlegen und alle Beweismittel beifügen.

    4. Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen und mögliche Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung in diesem Verfahren zu beauftragen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Argumente zu formulieren, Ihre Unterlagen zu prüfen und Ihre Rechte zu wahren. Er kann auch versuchen, eine gütliche Einigung mit der Behörde zu erzielen oder eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub zu beantragen.

    Um einen geeigneten Anwalt für Ihr Anliegen zu finden, können Sie die Anwaltshotline von rechtsanwalt.com nutzen oder auf der folgenden Seite nach Anwälten für Verwaltungsrecht suchen: Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht

    Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.

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