10.10.2023

Kein Beschäftigungsverbot (schwanger) bei Minijob möglich?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393765 Antworten

    Kim
    Gast

    Liebes Forum, 

    ich bin Studentin und stehe aktuell vor einem Problem. Neben dem Studium habe ich einen Minijob auf 520€-Basis. Ich habe Anfang September erfahren, dass ich schwanger bin, und dies meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt. Aufgrund der Art des Jobs (Verkauf im Einzelhandel; keine Sitzmöglichkeit während der Arbeit; viel Strecken, Bücken, Heben) habe ich erfragt, ob mir ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wird oder ob ich mehrere kürzere Schichten bekommen kann und wir die Aufgaben anpassen können.

    Mir wurde mitgeteilt, dass es für Nebenjobber kein Beschäftigungsverbot gebe und ich einfach “nicht mehr eingeplant” werde. Ich solle mir doch von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen, dann bekäme ich ja von der Krankenkasse Lohnfortzahlung.

    Nun weiß ich nicht genau, was ich tun soll. Einen rein medizinischen Grund für ärztliches Beschäftigungsverbot gibt es nicht; ich dachte, dass in dem Fall ein betriebliches Beschäftigungsverbot greift.

  • Autor
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  • #393960 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Zu Ihrer Frage: Als schwangere Arbeitnehmerin genießen Sie einen besonderen Kündigungs- und Benachteiligungsschutz. Dies gilt auch für Minijobs. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht einfach “nicht mehr einplanen”, wenn Sie ihm Ihre Schwangerschaft mitgeteilt haben. Er muss Ihnen entweder eine andere, zumutbare Tätigkeit zuweisen oder ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Das bedeutet, dass er Ihnen Ihren Lohn weiterzahlen muss, auch wenn Sie nicht arbeiten. Dies ist in § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__11.html.

    Etwas anderes ist ein ärztliches Beschäftigungsverbot. Das kann nur Ihr Arzt aussprechen, wenn es medizinische Gründe gibt, die eine Fortsetzung der Arbeit gefährden würden. Dies ist in § 16 MuSchG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__16.html. In diesem Fall erhalten Sie Lohnfortzahlung von Ihrer Krankenkasse.

    Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren Arbeitgeber zu wenden und ihn aufzufordern, Ihnen entweder eine andere Tätigkeit anzubieten oder ein betriebliches Beschäftigungsverbot auszusprechen. Sollte er sich weigern, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihre Rechte durchsetzen kann.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie gerne eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder sich an einen Rechtsanwalt wenden.

    Das für Ihre Frage relevante Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht. Hier können Sie eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung. Passende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie auf rechtsanwalt.com hier: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht.

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