Vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Folgenden erläutere ich Ihnen die rechtliche Situation und Ihre Handlungsmöglichkeiten Schritt für Schritt.
1. **Klarstellung des Vertrages**:
Ein Kaufvertrag und der Einbau einer Gastherme beinhalten in der Regel auch eine Verpflichtung des Verkäufers oder ausführenden Unternehmens, die Gastherme nach geltenden Vorschriften zu installieren. Wenn Sie darauf hingewiesen wurden, dass keine Rücksprache mit dem Schornsteinfeger nötig sei und alles den neuesten Brandschutzbestimmungen entspricht, kann dies eine vertragliche Zusicherung darstellen.
2. **Prüfpflicht des Unternehmens und evtl. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit**:
Es ist Aufgabe des Unternehmens, die Installation so vorzunehmen, dass sie den rechtlichen und technischen Vorschriften entspricht. Wenn nun der Schornsteinfeger Mängel festgestellt hat, ist dies ein Anhaltspunkt dafür, dass die Installation nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
– In dem Fall, dass die Arbeit des Unternehmens mangelhaft war, könnten Sie gemäß § 437 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Ihre Rechte als Käufer geltend machen. Darunter fallen Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerfüllung) oder Minderung des Preises.
– Schlüsselpunkt: Sie müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (bei Werkverträgen in der Regel zwei Jahre nach Abnahme) den Mangel melden, was Sie offenbar bereits getan haben.
3. **Zusatzkosten verlangt – rechtlich ein Problem?**:
Wenn die Mängel klar dem ausführenden Unternehmen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch darauf, für die Behebung zusätzlich zu zahlen. Das Unternehmen ist verpflichtet, den ursprünglichen Mangel kostenfrei zu beheben. Dass jetzt knapp 20 Prozent des ursprünglichen Betrages verlangt werden, könnte unzulässig sein, sofern es sich um die Behebung eines Mangels handelt. Sie müssen nur zahlen, wenn die Arbeiten etwas Betreffendes betreffen, was über den ursprünglichen Auftrag hinausgeht (z. B. zusätzliche Anforderungen, die später stattfanden).
4. **Was Sie tun sollten**:
– **Mangel dokumentieren**: Dokumentieren Sie die Beanstandungen des Schornsteinfegers gründlich (Bericht des Schornsteinfegers, E-Mails, Tonaufnahmen, falls Gespräche geführt wurden).
– **Verlangen Sie schriftliche Infos vom Unternehmen**: Fordern Sie das Unternehmen schriftlich auf, zu begründen, warum zusätzliche Kosten anfallen sollen. Verweisen Sie auf die ursprünglichen Vertragsinhalte und ggf. getätigte Zusicherungen.
– **Frist setzen**: Setzen Sie eine angemessene Frist für die kostenfreie Mängelbeseitigung (z. B. 14 Tage). Kündigen Sie an, dass Sie andernfalls rechtliche Schritte einleiten werden.
– **Weitere Hilfe durch Anwalt**: Sollten Ihre Frist- und Einigungsversuche scheitern, empfehle ich dringend die Einschaltung eines Anwalts für Vertragsrecht oder Baurecht. Dieser kann die Situation rechtlich bewerten und weitere Schritte in Ihrem Interesse einleiten.
5. **Verjährung im Blick behalten**: Die Gewährleistungsfrist läuft in der Regel ab dem Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Gastherme, in Ihrem Fall offensichtlich vor maximal einem Jahr. Klären Sie, wann genau die Uhr zu laufen begonnen hat, um Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Hier noch ein hilfreicher Link, um einen passenden Anwalt zu finden:
https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=vertragsrecht
Haftungsausschluss: Diese Auskunft ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre Ansprüche und nächsten Schritte rechtssicher prüfen zu lassen.