27.02.2024

Kann ich als Eigentümer zu einem kostenpflichtigen Gärtner gezwungen werden?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395271 Antworten

    Michael Schmidt
    Gast

    Hallo, wir wohnen in einem Einfamilienhaus in einem Vierspänner.
    Alle Häuser sind jeweils von den Eigentümern bewohnt.
    Es gibt 2 Kleine Gartenstücke neben den Garagen, die Gemeinschaftseigentum sind.
    Diese Gartenbereiche wurden bisher von den Eigentümern gepflegt und instand gehalten.
    2 der Parteien sind nun altersbedingt nicht mehr in der Lage, sich um die Pflege zu kümmern.
    Wir vermuten, dass sie demnächst vorschlagen werden, einen Gärtner zu engagieren.
    Wir selbst möchten aber keinen Gärtner bezahlen und würden uns selbst um die Pflege kümmern
    wollen, jedoch nicht alleine sondern verteilt auf alle 4 Parteien.
    nun meine Frage: Können wir gezwungen werden, uns finanziell an einem Gärtner zu beteiligen,
    wenn die anderen 3 Parteien dies wollen?
    Vielen Dank für die Info

  • Autor
    Antworten
  • #395512 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Rechtsgebiet

    Die Frage fällt in das Rechtsgebiet des WEG-Rechts (Wohnungseigentumsgesetz).

    Analyse des Sachverhalts

    Schritt 1: Gemeinschaftseigentum

    Die beiden Gartenstücke neben den Garagen sind Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, dass alle vier Eigentümer Miteigentümer dieser Flächen sind.

    Schritt 2: Bisherige Praxis

    Bisher haben die Eigentümer die Gartenbereiche selbst gepflegt und instand gehalten.

    Schritt 3: Wunsch nach einem Gärtner

    Zwei der Eigentümer sind altersbedingt nicht mehr in der Lage, sich um die Pflege zu kümmern. Sie werden daher wahrscheinlich vorschlagen, einen Gärtner zu engagieren.

    Schritt 4: Ablehnung des Gärtners

    Sie und ein weiterer Eigentümer möchten keinen Gärtner bezahlen und die Pflege weiterhin selbst übernehmen.

    Schritt 5: Streitfrage

    Die Frage ist, ob Sie gezwungen werden können, sich finanziell an einem Gärtner zu beteiligen, wenn die anderen drei Eigentümer dies wollen.

    Einschlägige Gesetze

    • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Rechtliche Prüfung

    Die Entscheidung, ob ein Gärtner beauftragt wird, trifft die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit (§ 23 Abs. 1 WEG).

    Kann die Mehrheit die anderen Eigentümer zwingen, sich an den Kosten für einen Gärtner zu beteiligen?

    Das kommt darauf an.

    • Vereinbarung im Kaufvertrag oder der Teilungserklärung:

    Enthält der Kaufvertrag oder die Teilungserklärung eine Regelung zur Gartenpflege, so ist diese Regelung maßgeblich.

    • Keine Vereinbarung:

    Gibt es keine Vereinbarung, so gilt die gesetzliche Regelung.

    Gesetzliche Regelung:

    Nach § 16 Abs. 2 WEG sind die Eigentümer verpflichtet, die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

    • Auslegung des Begriffs “ordnungsgemäßer Zustand”

    Der Begriff “ordnungsgemäßer Zustand” ist unbestimmt und muss im Einzelfall ausgelegt werden.

    • Keine starre Definition

    Es gibt keine starre Definition, was einen ordnungsgemäßen Zustand bedeutet.

    • Faktoren:

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Art und der Zustand der Anlage, die übliche Praxis in vergleichbaren Objekten und die Bedürfnisse der Eigentümer.

    • Gerichtliche Entscheidungen

    Gerichte haben entschieden, dass ein ordnungsgemäßer Zustand nicht unbedingt bedeutet, dass die Anlage in einem neuwertigen Zustand sein muss.

    • Erforderliche Mehrheit für die Beauftragung eines Gärtners

    Die Beauftragung eines Gärtners stellt eine erhebliche Maßnahme dar, die nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden kann (§ 23 Abs. 2 WEG).

    Zusammenfassend lässt sich sagen:

    • Die Eigentümerversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, einen Gärtner zu beauftragen.
    • Die anderen Eigentümer können nicht gezwungen werden, sich an den Kosten zu beteiligen, wenn der Kaufvertrag oder die Teilungserklärung eine andere Regelung enthält.
    • Gibt es keine Vereinbarung, so kommt es auf die Auslegung des Begriffs “ordnungsgemäßer Zustand” an.
    • Die Beauftragung eines Gärtners stellt eine erhebliche Maßnahme dar, die nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden kann.

    Empfehlung

    Es ist empfehlenswert, eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall zu klären.

    Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:

    https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

    Suche nach einem Anwalt für WEG-Recht

    Wichtiger Hinweis

    Diese Angaben dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie einen konkreten Rechtsrat benötigen.

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