29.12.2023

Jacke wurde im Club verloren

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    Diskussion
  • #394611 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich habe eine 600€ boss Lederjacke von meinem Vater für mein Kostüm an Halloween ausgeliehen bekommen. Ich habe sie dann im Club für 3€ abgegeben und als ich sie wieder abholen wollte wurde sie nicht mehr gefunden. Ich habe 2 Stunden selbständig meine Jacke gesucht (auf aufforderung vom Personal, welches mit zwischendurch auch einfach mein Handy für Licht zum suchen anderer Jacken aus der Hand gerissen wurde) und habe sie auch nicht wieder gefunden. Ich musste daraufhin 45 minuten bei 4 grad ohne Jacke nachhause laufen. Ich bin seit dem mit ihnen über Instagram in Kontakt gewesen wo mir alle 2 Tage gesagt wurde dass noch Bilder der verlorenen Jacke geschickt werden würden. Heute habe ich dann ein einfaches „wurde leider verloren“ erhalten.

  • Autor
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  • #394689 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich klarstellen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falles sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren.

    Die Frage betrifft das Rechtsgebiet des Schadensersatzrechts, das in den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Sie können eine telefonische Rechtsberatung zu diesem Thema auf rechtsanwalt.com hier buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung. Außerdem finden Sie hier passende Anwälte in Ihrer Nähe: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Schadensersatzrecht.

    Um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Es muss ein Schaden entstanden sein. Das ist bei Ihnen der Fall, da Sie die Lederjacke Ihres Vaters verloren haben und ihm den Wert ersetzen müssen.

    2. Es muss ein Schuldverhältnis zwischen Ihnen und dem Schädiger bestehen. Das kann ein Vertrag sein oder eine unerlaubte Handlung. Hier kommt es darauf an, ob Sie mit dem Club einen Vertrag über die Aufbewahrung Ihrer Jacke geschlossen haben oder nicht. Wenn ja, dann haftet der Club für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Pflichten. Wenn nein, dann haftet der Club möglicherweise aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB, wenn er Ihre Jacke vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder zerstört hat.

    3. Es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schuldverhältnis und dem Schaden bestehen. Das bedeutet, dass der Schaden durch das Verhalten des Schädigers verursacht worden sein muss. Hier kommt es darauf an, ob der Club die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat, um Ihre Jacke vor Diebstahl oder Verlust zu schützen. Wenn nicht, dann kann er für den Schaden verantwortlich sein.

    4. Es muss ein Verschulden des Schädigers vorliegen. Das bedeutet, dass er den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben muss. Hier kommt es darauf an, ob der Club die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die nach den Umständen des Falles erforderlich war. Wenn ja, dann liegt ein Verschulden vor.

    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie vom Club den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Das umfasst nicht nur den Wert der Lederjacke, sondern auch eventuelle Folgeschäden, wie z.B. die Kosten für eine neue Jacke oder die Behandlung einer Erkältung, die Sie sich durch den Heimweg ohne Jacke zugezogen haben.

    Um Ihren Anspruch geltend zu machen, sollten Sie zunächst den Club schriftlich auffordern, Ihnen den Schaden zu ersetzen und ihm eine angemessene Frist setzen. Wenn er sich weigert oder nicht reagiert, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten oder Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten geben. Für eine detaillierte Beratung empfehle ich Ihnen jedoch, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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