Italienischer Bußgeldscheid älter als 360 Tage. Verjährt?
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Diskussion
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Ich habe einen Bußgeldbescheid aus Italien am Tag 599 nach der Begehung der Tag bekommen, doch nach 360 Tagen nach der Tat gilt diese als verjährt laut ADAC oder Bußgeldkatalog etc.
Nun ist es so, dass anscheinend bis zum Tag 360 nur die italienische Polizei den Bescheid an die italienische Post übergeben muss, der Bescheid würde nämlich nach etwa 11 Monaten nach der Begehung ausgestellt, kam aber dann erst 9 Monate später bei mir an.
Gilt die Verjährungsfrist wirklich bis zum dem Zeitpunkt an dem der Bescheid bei mir einging, oder an dem der Bescheid an die italienische Post ging. Letzteres wäre für mich natürlich nicht nachvollziehbar, also nicht transparent für mich, die Polizei kann dann wahrscheinlich alles behaupten.
Außerdem ist es so, dass der Halter des Fahrzeugs nicht der Fahrer war und nicht einmal ein Bild des Verstoßes (Einfahren in verkehrsberuhigten Bereich) mitgeschickt wurde. Ist ein Beschluss in Deutschland überhaupt vollstreckbar bzgl. Halterhaftung?