Ist Farbwahl eine Kundenspezifikation, die das Widerrufsrecht ausschließt?
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Diskussion
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Ich habe im Februar von einem Online-Händler mit Sitz im Land Salzburg (Österreich) sechs Artikel vom selben Produkt nach Deutschland bestellt. Die Lieferzeit sollte ursprünglich ca. vier Wochen betragen. Ich konnte die Farbe aus drei oder vier möglichen Varianten wählen.
Die Lieferung hat sich mehrfach verzögert und die Ware wurde schließlich im Juni geliefert. Da ich mir unter den Artikeln etwas anderes vorgestellt habe, wollte ich von meinem Widerrufsrecht gebraucht machen, was ich fristgerecht erklärt habe.
Der Händler sagt nun, das Produkt sei nach “Kundenspezifikation” gefertigt, aufgrund der Farbwahl. Dies ist in den AGB des Händlers als Grund für einen Ausschluss vom Widerruf aufgeführt. Daher hat er meinem Widerruf widersprochen und ignoriert meine Fristsetzung für eine Stornierung des Kaufvertrags.
Ist das rechtens, dass eine Farbwahl eines Produkts, das in genau diesen vier Farben auch von Anderen angeboten wird, das Widerrufsrecht ausschließt?