07.11.2025

Ist das eine versuchte Vergewaltigung?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #429630 Antworten

    A
    Gast

    Frau (A) schläft neben Mann (B).

    B wacht auf, A schläft tief und fest. B versucht mit seinem erigierten G**** in A einzudringen während sie schläft, er hat sie vorher noch ausgezogen, das alles während sie schlief. Das Eindringen klappt nicht, B versucht es weiter, A wacht auf, ist geschockt und schubst B sofort weg.

    Ist das eine versuchte Vergewaltigung? Was kann A hier machen? Wie ist das Strafmaß für B? Glaubt man A einfach? Es gibt ja keine Zeugen. Was wenn B einfach etwas anderes behauptet?

  • Autor
    Antworten
  • #430899 Antworten

    Sara
    Gast

    <b data-section-id=“1tmiop2″ data-start=“89″ data-end=“135″> Ist das eine (versuchte) Vergewaltigung?

    Ja. Nach deutschem Strafrecht (§ 177 StGB) gilt:

    <ul data-start=“186″ data-end=“423″>

  • <strong data-start=“188″ data-end=“229″>Sexuelle Handlungen ohne Einwilligung sind strafbar.

  • Eine <strong data-start=“252″ data-end=“296″>schlafende Person kann nicht einwilligen.

  • Schon der Versuch, in jemanden einzudringen, <strong data-start=“345″ data-end=“364″>ohne Zustimmung, erfüllt den Tatbestand der <strong data-start=“393″ data-end=“422″>versuchten Vergewaltigung.

  • 👉 In deinem Fall:

    <ul data-start=“444″ data-end=“649″>

  • A schläft → <strong data-start=“458″ data-end=“488″>keine Einwilligung möglich

  • B zieht sie aus + versucht einzudringen → <strong data-start=“533″ data-end=“571″>sexuelle Handlung gegen den Willen

  • Dass es nicht „geklappt hat“, spielt keine Rolle → <strong data-start=“625″ data-end=“649″>Versuch ist strafbar

  • ➡️ Das wird in der Regel als <strong data-start=“680″ data-end=“708″>versuchte Vergewaltigung bewertet.

    Geh unbedingt zu einer Beratungsstelle:

  • Frauenberatungsstellen

  • Opferhilfe (z. B. Weißer Ring)

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