Interessen Konflikt
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Diskussion
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Ich bin Geschäftsführer in einer Gesellschaft und hab die Geschäftsführung einer anderen Gesellschaft übernommen. Ich habe keine Anteile an den beiden Gesellschaften. Durfte ich nach dem GmbH die zweite Geschäftsführung auch ohne Erlaubnis der ersten Gesellschaft auf nehmen?
Den Arbeitsvertrag habe ich über die erste Gesellschaft und habe mit der zweiten Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der ersten Gesellschaft. So dass die Einnahmen der ersten Gesellschaft zu gute kommen.
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