10.02.2023

imobilienverkauf

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390596 Antworten

    Anonym
    Gast

    Nach einem Todesfall in der Familie wollen die Erben (Eltern des Verstorbenen) die Liegenschaft verkaufen, obwohl ich Grundstücksmiteigentümer bin. Der Verstobene ist Rainer Schoberberger. Grundbuch
    Katastralgemeinde 51013 Mairdorf Einlagezahl 103 Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems OÖ

  • Autor
    Antworten
  • #390664 Antworten

    Maxi
    Mitglied

    Wenn Sie Miteigentümer des Grundstücks sind, haben Sie ein Recht auf Mitbestimmung und müssen bei Verkäufen zustimmen. Die Erben können das Grundstück nicht ohne Ihre Zustimmung verkaufen. Sie haben ein Mitspracherecht und müssen über den Verkauf informiert werden. Wenn Sie nicht zustimmen möchten, haben Sie möglicherweise das Recht, Ihr Miteigentumsanteil an die anderen Miteigentümer oder an Dritte zu verkaufen.

    Es ist empfehlenswert, dass Sie sich mit einem Anwalt oder einem Notar in Verbindung setzen, um Ihre Rechte und Optionen als Miteigentümer des Grundstücks zu besprechen und um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt werden.

Antworten auf: imobilienverkauf
Ihre Informationen:




Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.