22.05.2024

Ich wurde beleidigt und verleumdet

  • Ersteller
    Diskussion
  • #396069 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo, eine Person auf der Social-Networking-Seite Facebook hat per Live-Video- und Audioübertragung eine Beleidigung ausgesprochen. Er sagte, ich sei ein (Dieb, Unehrlicher, Lügner), während er meinen Namen klar und offen nannte. Habe ich das Recht, ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten? Wie hoch ist der Betrag, der an den Anwalt zu zahlen ist, und wie hoch ist die voraussichtliche Entschädigung für psychische Schmerzen, die von ihm zu erwarten ist? Danke

  • Autor
    Antworten
  • #396120 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    In Deutschland ist Beleidigung eine Straftat, die unter § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) fällt und sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen kann. Wenn Sie im Internet beleidigt wurden, insbesondere auf einer Plattform wie Facebook, und Ihr Name dabei klar genannt wurde, haben Sie das Recht, ein Strafverfahren einzuleiten. Beleidigung ist ein Antragsdelikt, was bedeutet, dass die Strafverfolgung nur auf Antrag des Beleidigten erfolgt. Die Anwaltskosten hängen vom Streitwert und der Komplexität des Falles ab. Es gibt Rechner, die eine Schätzung der Kosten ermöglichen, basierend auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Entschädigung für psychische Schmerzen, auch Schmerzensgeld genannt, variiert je nach Einzelfall und kann nicht pauschalisiert werden. In Fällen von Beleidigung wurden Schmerzensgeldbeträge zwischen 400 Euro und 5.000 Euro festgesetzt, abhängig von der Schwere und den Umständen der Beleidigung. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der auf das Strafrecht und Persönlichkeitsrechte spezialisiert ist, um eine genaue Einschätzung zu erhalten und den besten Weg vorwärts zu bestimmen.

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