25.02.2024

Ich weiß von Ladendiebstahl, mache ich mich strafbar?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395265 Antworten

    Känguru
    Gast

    Hallo an alle die dass hier lesen.

    Vorab: Alle beteiligten sind minderjährig Ü 14 also Stafmündig(?)

    Ein/e Freund/in (Geschlecht möchte ich nicht sagen) lässt in Läden öfter mal etwas mitgehen. Immer nur kleine Beträge <10€ aber eben öfter. Motiv ist mir jetzt nicht ganz klar, wahrscheinlich, Weil nicht genug Geld vorhanden ist. Wiegesagt habe ich dass schon öfter mitbekommen und sie/ihn auch darauf angesprochen und gesagt, dass ich dass nicht gut finde und dass er/sie bitte damit aufhören soll. Nunja, es hat nichts gebracht.

    Nun frage ich mich , ob mir irgendwas droht wenn sie/er mal erwischt wird? ich war bestimmt 2-3x dabei und wusste was passiert und habe gesagt, dass es mir nicht gefällt. Ich habe jetzt aber nicht versucht ihn/sie davon abzuhalten

    Wenn ich dabei bin wenn sie/er erwischt wird, aber Ich: das Diebesgut nicht berührt, es nicht für mich ist, nicht in meiner Tasche transportiert/gegklaut wird ich es nicht benutzen möchte und den Diebstahl nicht « in Auftrag » gegeben habe ABER weiß, dass der Diebstahl stattfindet und eben nichts sage oder es melde?

    Manchmal bekomme ich es auch garnicht mit sondern sehe es erst hinterher, also wenn es schon vorbei ist. Muss ich das Anzeigen?

    Ist es Strafbar wenn ich es nicht Anzeige? Bin ich in Mittäterschaft?

    Ich habe Angst dass ich da irgendwie mit reingezogen werde, obwohl ich subjektiv betrachtet nichts damit zu tun habe?!

    IM Internet habe ich nichts verwertbares gefunden deshalb frage ich hier.

    Ich freue mich auf antworten und vielen dank für eure Hilfe <3

  • Autor
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  • #395513 Antworten

    Christian
    Moderator

    Rechtliche Prüfung im Fall des Ladendiebstahls

    Einordnung des Falls:

    Der geschilderte Fall liegt im Bereich des Strafrechts, insbesondere des Straftatbestandes des Ladendiebstahls gemäß § 242 StGB.

    Analyse des Sachverhalts:

    1. Strafbarkeit des Freundes/der Freundin:

    Da dein Freund/deine Freundin über 14 Jahre alt ist, ist er/sie strafmündig. Ladendiebstahl ist ein Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

    2. Deine Rolle:

    a) Beteiligung am Ladendiebstahl:

    Ob du dich strafbar machst, hängt von deinem Wissen und deiner Beteiligung an der Tat ab.

    • Wissen: Wenn du wusstest, dass dein Freund/deine Freundin etwas stehlen wollte, und dies geschehen lassen hast, könntest du dich wegen Beihilfe zum Ladendiebstahl strafbar machen.
    • Beteiligung: Wenn du aktiv an der Tat beteiligt warst, z. B. durch das Stehlen der Ware oder das Wachehalten, könntest du dich als Mittäter strafbar machen.

    b) Strafbarkeit bei Nichtstun:

    • Anzeigepflicht: Es besteht keine allgemeine Anzeigepflicht für Straftaten.
    • Unterlassene Hilfeleistung: In bestimmten Situationen kann es jedoch eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung geben. Dies ist jedoch im Fall des Ladendiebstahls eher unüblich.

    c) Tipps für dein Verhalten:

    • Distanzierung: Distanziere dich deutlich vom Ladendiebstahl deines Freundes/deiner Freundin.
    • Ansprache: Sprich erneut mit deinem Freund/deiner Freundin und mache ihm/ihr deutlich, dass du sein/ihr Verhalten nicht tolerierst.
    • Hinweis auf Konsequenzen: Weise deinen Freund/deine Freundin auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen seines/ihres Handelns hin.
    • Beratungsangebot: Biete deinem Freund/deiner Freundin an, gemeinsam professionelle Hilfe zu suchen, z. B. bei einer Beratungsstelle für Jugendliche.

    3. Rechtliche Schritte:

    a) Beratung durch einen Anwalt:

    Es ist empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren, um deine rechtliche Situation zu klären. Ein Anwalt kann dir helfen, deine Rechte zu verstehen und zu verteidigen.

    b) Telefonische Rechtsberatung:

    Auf der Website rechtsanwalt.com kannst du eine telefonische Rechtsberatung buchen

    c) Suche nach einem Anwalt:

    Auf rechtsanwalt.com kannst du auch nach einem Anwalt in deiner Nähe suchen, der auf Strafrecht spezialisiert ist

    Hinweis:

    Diese Ausführungen dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine konkrete rechtliche Prüfung deines Falls ist die Konsultation eines Anwalts erforderlich.

    Zusammenfassend:

    • Ladendiebstahl ist eine Straftat.
    • Ob du dich strafbar machst, hängt von deinem Wissen und deiner Beteiligung an der Tat ab.
    • Es ist wichtig, sich vom Ladendiebstahl zu distanzieren und professionelle Hilfe zu suchen.
    • Ein Anwalt kann dir helfen, deine rechtliche Situation zu klären.

    Wichtig:

    Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeiner Natur und keine Einschätzung der Rechtslage im Einzelfall. Für eine konkrete rechtliche Prüfung wende dich bitte an einen Anwalt.

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