11.01.2024

Hundehaltung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #394727 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hundehaltung im Mietvertrag Verbot plus Klausel welche vorherige Zustimmung der Vermietung verlangt.
    Vermieter lehnt nach Anfrage die Hundehaltung ab. Sie haben mit der Eigentümerin Rücksprache gehalten und damit in ihren Augen die Interessen abgewogen.
    Ich wohne in einer WG. Können wir beide gekündigt werden wenn ich mich entscheide noch einen Hund zu halten oder würde es nur mich treffen? Kann man an der Entscheidung noch etwas ändern. Habe bereits auf das BGH Urteil hingewiesen. Da sie aber meinten sie hätten die Interessen abgewogen ist dies für sie damit geklärt.
    Hund ist ein Boxador rüde, stubenrein, zerstört nichts, ist gegenüber Menschen freundlich und bellt nicht.

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