12.11.2022

Höhergruppierung nach Master-Studium

  • Ersteller
    Diskussion
  • #389511 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich arbeite im öfftl. Dienst in der TV-L Gruppe 8 (Baden-Württemberg). Aktuell studiere ich nebenbei und strebe den Master (universitär) an. Ist mein Arbeitgeber nach Abschluss verpflichtet mich höher einzugruppieren (TV-L 13)?

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