07.07.2023

Herr Nouvertne

  • Ersteller
    Diskussion
  • #392456 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrtes Team!

    Ich schreibe im Auftrag meiner Mutter, auf der die Firma angemeldet und ich dort unter ihr angestellt war. Wir hatten im März 2020 eine NRW Soforthilfe von 15000 Euro bekommen. 13000 Euro will das Land NRW zürückhaben. In diesem Jahr haben wir noch keine Benachrichtigung über eine Rückforderung erhalten. Die Einspruchsfrist betrug ja nur einen Monat. Bis heute haben wir nichts zurückgezahlt.
    Sollen wir einfach mit der Zahlung warten? Besteht noch eine Chance, dass wir nicht zurückzahlen müssen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mike Nouvertne

  • Autor
    Antworten
  • #392472 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Laut einer Pressemitteilung des Landes NRW wurde die Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30. November 2023 verlängert . Das bedeutet, dass Empfänger der Soforthilfe den zurückzuzahlenden Betrag bis zu diesem Datum ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen können. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen .

    Es ist wichtig zu beachten, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein . Es wäre ratsam, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um weitere Informationen und Anweisungen zu erhalten.

Antworten auf: Herr Nouvertne
Ihre Informationen:




                    
                    
                
Steffan Schwerin kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive

Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.