20.07.2024

Herausgabe eigener Möbel bei nicht eingetragener Lebensgemeinschaft

  • Ersteller
    Diskussion
  • #396774 Antworten

    Anonym
    Gast

    Zwei Jahre verlobt, und lebte mit dem Partner in seiner Wohnung. Bevor ich das Verlöbnis einging, hatte ich mir von meinem Erbe Eigene Möbel gekauft. Diese Hausstand ist noch in der Wohnung des ehemalig Verlobten. Er ist nicht bereit, diese Möbel herauszugeben, weil er der Meinung ist, dass wir eine Lebenspartnerschaft hatten und dass ihm die Möbel zustehen

  • Autor
    Antworten
  • #396903 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es tut mir leid, dass Sie diese Situation durchmachen. Es ist wichtig zu beachten, dass ich kein Rechtsanwalt bin und daher keine rechtliche Beratung geben kann. Allerdings kann ich Ihnen allgemeine Informationen geben.

    In vielen Rechtsordnungen haben unverheiratete Paare, die zusammenleben, keine automatischen Rechte auf das Eigentum des anderen, es sei denn, es gibt eine schriftliche Vereinbarung. Wenn Sie die Möbel mit Ihrem eigenen Geld gekauft haben und es Beweise dafür gibt, dann könnten diese, auch rechtlich gesehen, Ihnen gehören.

    Es wäre ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und die besten nächsten Schritte zu bestimmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Sie durch den Prozess zu führen. Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und nicht als Rechtsberatung gelten sollte. Jede rechtliche Situation ist einzigartig und erfordert individuelle Beratung.

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