Hausrecht vs. Eigenbedarf bei nucht ausziehenden Mieter
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Diskussion
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Guten Tag,
Ich bin Eigentümerin einer von mir möblierten und ausgestatteten Wohnung. Ich lebe in einem sehr kleinen Zimmer und möchte aus gesundheitlichen Gründen in ein grosses Zimmer ziehen. Dem Mieter, der in dem möblierten grossen Zimmer seit 3 Monaten wohnt, habe ich zum Monatsende wirksam gekündigt (bis 15. Ddes Monats) . Der Mieter hat erklärt, dass er nicht ausziehen wird. Wenn ich nach Kündigungsfrist der Verlängerung widerspreche und ihn wegen Hausfriedensbruches anzeige, kann es sein, dass er mich wegen des weiterhin vielleicht bestehenden Hausrechttes verklagt? Für mich ist es aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar, dass er weiter verweil (klinisch nachgewiesenene Schlaflosigkeit) und ich brauche dringend das Zimmer für mich. Kann ich davon ausgehen, dass mein Eigenbedarf vor seinem Hausrecht geht? Ich würde ihm nur die Schlüssel abgeben lassen, seine Sachen koennte er später selbst holen, do dass ich mit nicht selbst helfe. Danke im Voraus