Als Verwertungsgesellschaft ist die GEMA verpflichtet, Anfragen von Nutzern und Mitgliedern zu beantworten und Auskünfte zu erteilen. Wenn die GEMA Ihre Anfragen per E-Mail oder Telefon nicht beantwortet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B. Arbeitsüberlastung oder technische Probleme.
In jedem Fall haben Sie als Fragesteller das Recht auf eine klare und verständliche Antwort auf Ihre Frage. Wenn Sie also keine Antwort von der GEMA erhalten haben, sollten Sie weitere Schritte unternehmen, um eine Antwort zu erhalten.
Eine Möglichkeit besteht darin, eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder Post an die GEMA zu richten und um eine schriftliche Antwort zu bitten. In Ihrer Anfrage sollten Sie Ihre Frage klar und präzise formulieren und alle relevanten Informationen angeben, wie z.B. den Titel des Radiospots, die verwendete Hintergrundmusik und den Zeitraum der Nutzung.
Sollten Sie auf diesem Wege keine Antwort von der GEMA erhalten, können Sie sich an den Ombudsmann der GEMA wenden, der als unabhängiger Vermittler zwischen der GEMA und den Nutzern/Mitgliedern fungiert. Der Ombudsmann kann Ihnen helfen, eine Lösung zu finden, wenn Sie mit der GEMA nicht zufrieden sind.
Darüber hinaus können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um weitere Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Generell haben Sie als Nutzer ein Auskunftsrecht gegenüber der GEMA. Antwortet die GEMA nicht, sollten Sie weitere Schritte unternehmen, um eine Antwort zu erhalten.