Ob ein Vater für den Schaden haftbar ist, den ein minderjähriger Kind verursacht, hängt von den Umständen ab. In diesem Fall, wo das Rechtsgeschäft unwirksam war und der Vater dem Kauf nicht zugestimmt hatte, kann es sein, dass der Vater nicht haftbar ist.
In Deutschland haftet gemäß § 823 BGB grundsätzlich derjenige für Schäden, der sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Da das minderjährige Kind nach dem Gesetz nicht voll geschäftsfähig ist, müsste es sich auf den Vater stützen, um einen rechtsgültigen Kauf zu tätigen. Wenn das minderjährige Kind jedoch ohne Zustimmung oder Wissen des Vaters ein Rechtsgeschäft abschließt, kann es unwirksam sein.
Wenn der Vater in keiner Weise an dem Kauf beteiligt war und das minderjährige Kind das Mofa aus eigener Initiative gekauft hat, kann man argumentieren, dass der Vater nicht haftbar ist. In einem solchen Fall könnte das minderjährige Kind jedoch selbst für den Schaden haftbar sein, da es das Mofa rechtswidrig erworben hat.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und dass die Haftung im Zweifelsfall durch ein Gericht bestimmt werden muss. Es wäre daher ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um eine detailliertere Rechtsberatung zu erhalten.
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