Haftung für das Fahrzeug ?
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Diskussion
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Hallo
folgender Fall: Person A ist Eigentümer eines Fahrzeug X. Dieses Fahrzeug wurde aber auf Person B angemeldet d.h B ist Fahrzeugbesitzer aber kein Eigentümer des Fahrzeug. Person A verbietet irgendwann die weitere Nutzung des Fahrzeug und behalt somit Schlüssel, den im Auto befindlichen Fahrzeugschein und entsprechend die Kennzeichen sowie das Fahrzeug an sich. Person B bringt dies zur Anzeige /Unterschlagung/. Person B besitzt zu diesem Zeitpunkt nur den Fahrzeugbrief.Staatsanwaltschaft erklärt die Sache als zivilrechtlich und teilt noch mit, dass Person A auch einen Kaufvertrag vorgelegt hat, womit er das Fahrzeug als sein Eigentum bestätigt. Nach mehreren telefonische Aufforderungen die Kennzeichen und das Fahrzeugschein auszuhändigen, gab es keine Reaktion. Eine Abmeldung durch Person B war in diesem Fall ohne Fahrzeugschein und die Kennzeichen nicht möglich. Person B entdeckt dann entsprechend das Fahrzeug X auf der Straße geparkt und entscheidet sich wenigsten die Kennzeichen abzumontieren damit das Fahrzeug nicht weiter bewegt werden kann. Demnach versucht Person B das Fahrzeug mit den Kennzeichen,Fahrzeugbrief und die erbrachte bei der Polizei Anzeige wegen Unterschlagung nochmal abzumelden, für das Verkehrsamt waren diese Unterlagen ausreichend. Nun ist Fahrzeug X abgemeldet. Die Frage nun ist aber da dieses Fahrzeug nun auf öffentlichen Straßen ohne Kennzeichen steht, haftet in diesem Fall weiterhin der zuletzt angemeldeter Fahrzeugbesitzer also Person B oder für alles weitere was mit Fahrzeug X passiert haftet die Person A ?
Folgender Fall: Person A ist Eigentümer eines Fahrzeug X. Dieses Fahrzeug wurde aber auf Person B angemeldet d.h B ist Fahrzeugbesitzer aber kein Eigentümer des Fahrzeug. Person A verbietet irgendwann die weitere Nutzung des Fahrzeug und behalt somit Schlüssel, den im Auto befindlichen Fahrzeugschein und entsprechend die Kennzeichen sowie das Fahrzeug an sich. Person B bringt dies zur Anzeige /Unterschlagung/. Person B besitzt zu diesem Zeitpunkt nur den Fahrzeugbrief.Staatsanwaltschaft erklärt die Sache als zivilrechtlich und teilt noch mit, dass Person A auch einen Kaufvertrag vorgelegt hat, womit er das Fahrzeug als sein Eigentum bestätigt. Nach mehreren telefonische Aufforderungen die Kennzeichen und das Fahrzeugschein auszuhändigen, gab es keine Reaktion. Eine Abmeldung durch Person B war in diesem Fall ohne Fahrzeugschein und die Kennzeichen nicht möglich. Person B entdeckt dann entsprechend das Fahrzeug X auf der Straße geparkt und entscheidet sich wenigsten die Kennzeichen abzumontieren damit das Fahrzeug nicht weiter bewegt werden kann. Demnach versucht Person B das Fahrzeug mit den Kennzeichen,Fahrzeugbrief und die erbrachte bei der Polizei Anzeige wegen Unterschlagung nochmal abzumelden, für das Verkehrsamt waren diese Unterlagen ausreichend. Nun ist Fahrzeug X abgemeldet. Die Frage nun ist aber da dieses Fahrzeug nun auf öffentlichen Straßen ohne Kennzeichen steht, haftet in diesem Fall weiterhin der zuletzt angemeldeter Fahrzeugbesitzer also Person B oder für alles weitere was mit Fahrzeug X passiert haftet die Person A ?
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